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Rückforderung Beiträge Rentenversicherung
SwenTanortsch:
--- Zitat von: HansGeorg am 11.05.2022 06:46 ---Vorsicht bitte. Sollte man Rentenansprüche haben und in Pension gehen, ist man verpflichtet diese in Anspruch zu nehmen. Diese werden dann der Pension gegen gerechnet. Es gab schon ein Gerichtsurteil dazu. Da hatte jemand vergessen seine Rente zu beantragen (dann wird die auch nicht gezahlt) und musste sich den fiktiven Betrag dann trotzdem nachträglich von der Pension abziehen lassen. Die Rente war natürlich für den vergangenen Zeitraum nicht rückwirkend auszahlbar aber die Pension schon kürzbar.
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Das ist richtig und wichtig und also zu beachten. Einen guten Überblick zum Thema findet man hier: https://www.dgbrechtsschutz.de/recht/verwaltungsrecht/alles-ums-geld/themen/beitrag/ansicht/alles-ums-geld/gesetzliche-renten-koennen-auf-die-pension-eines-beamten-angerechnet-werden/details/anzeige/
Organisator:
--- Zitat von: clarion am 10.05.2022 20:48 ---Aber gab es da nicht auch eine Frist während dessen Du den Antrag hättest stellen müssen?
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Es gibt lediglich die Frist, dass seit dem letzten Beitrag 2 Jahre vergangen sein müssen. Das und die Ernennungsurkunde reichen für die Beitragserstattung aus.
Organisator:
--- Zitat von: Sputnik1978 am 10.05.2022 09:13 ---Nur eine Klarstellung zum Sachverhalt. Die fünf Jahre Beitragszahlung in der Rentenversicherung habe ich mit meinen Tätigkeiten vor der Verbeamtung ***nicht*** erreicht.
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Insoweit kann kein Rentenanspruch in Anspruch genommen werden.
TheOffice:
Wenn ich 40 Jahre gearbeitet habe, habe ich die höchste Prozentzahl fürmeine Pension erreicht.
Wenn ich aber nur 30 jahre als beamter tätig war und 10 Jahre davor in der privatwirtschaft und dort einen Rentenanspruch erworben habe....wird so getan, als ob ich diese 10 Jahre auch als Beamter tätig war oder wird der Rebntenbetrag einfach meiner Pesnion hinzugerechnet?
Danke und Grüße
Matze1986:
Letzteres,
bis zur maximalen Pensionshöhe, der Rest fällt unter den Tisch.
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