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Rückforderung Beiträge Rentenversicherung

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Asperatus:
Zu bedenken wäre meines Erachtens noch der Fall, in dem das Beamtenverhältnis endet. Dies kann aus vielfältigen Gründen erfolgen, zum Beispiel auf eigenen Antrag, wenn sich die persönlichen Umstände geändert haben, oder man macht sich einem Verbrechen schuldig, wodurch das Beamtenverhältnis endet. Das muss jeder selbst überlegen, wie wahrscheinlich solche Fälle sein können. Diese Zeiten wären dann nämlich, wenn ich es richtig sehe, man mag mich gerne korrigieren, unwiderbringlich für die Rente verloren. Wenn man aus eigenen Stücken geht, könnte man noch das Altersgeld als Alternative wählen.

Sofern eine ruhegehaltsfähige Dienstzeit von 40 Jahren erfüllt ist, wird die Pension entsprechend gekürzt.. (Andererseits kommt es auch nicht zu einer Auszahlung der Rente, wenn die 60 Monate nicht erfüllt sind) Es würde hier meiner Bewertung nach auf ein Nullsummenspiel hinauslaufen, zumindest bei den Bruttobezügen. Wie es dann steuerlich aussieht, ist eine andere Frage. Je später das Rentenalter erreicht wird, desto mehr ist von der Rentenzahlungen im Alter zu versteuern, weil im Gegenzug die Beiträge zur Rentenversicherung zunehmend das zu versteuernde Einkommen mindern. Der Steuervorteil mindert sich also, jedoch später man in Pension geht.

clarion:
Hallo,

falls Du beabsichtigst bis zum Rentenalter verbeamtet zu bleiben, macht eine Auszahlung Sinn. Eine Überführung in die Rentenversicherung ist für Bestandsbeamte höchst unwahrscheinlich, siehe Beitrag von lumer.

Aber gab es da nicht auch eine Frist während dessen Du den Antrag hättest stellen müssen?

Asperatus:
Meines Wissens nach nicht und es wäre auch wenig sinnvoll meiner Meinung, weil man immer noch in die Situation kommen kann, wieder sozialversicherungspflichtig beschäftigt zu werden, auch nach Jahrzehnten Versicherungsfreiheit. Die Auszahlung wird nur aufgrund der Inflation real immer weniger wert.

clarion:
Aber nicht auszahlen zu lassen ist doch Geld zu verschenken, zumindest  dann wenn man als Beamter in den Ruhestand geht.  Denn eine Rente bekommt man ja nicht.

HansGeorg:
Vorsicht bitte. Sollte man Rentenansprüche haben und in Pension gehen, ist man verpflichtet diese in Anspruch zu nehmen. Diese werden dann der Pension gegen gerechnet. Es gab schon ein Gerichtsurteil dazu. Da hatte jemand vergessen seine Rente zu beantragen (dann wird die auch nicht gezahlt) und musste sich den fiktiven Betrag dann trotzdem nachträglich von der Pension abziehen lassen. Die Rente war natürlich für den vergangenen Zeitraum nicht rückwirkend auszahlbar aber die Pension schon kürzbar.

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