Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Anfängerfrage Fallgruppe

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Stefl:
Gestattet mir eine Anfängerfrage mit einer einfachen Konstellation:

Die Stelle eines Beschäftigten ist gem. Teil A Ziff. I Nr. 3 Entgeltordnung in EG 5 einzugruppieren. Wenn der Beschäftigte keine abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung als persönliche Voraussetzung vorweisen kann, die Stelle aber gründliche Fachkenntnisse erfordert und er diese auch hat, ist er in EG 5 (FG 2) eingruppiert, oder?

Oder in EG 4 aufgrund der Vorbemerkungen Ziff. 2?

Lars73:
Ausbildungs- und Prüfungspflicht greift nicht?

Stefl:

--- Zitat von: Lars73 am 10.05.2022 16:42 ---Ausbildungs- und Prüfungspflicht greift nicht?

--- End quote ---

Sinnvoll wäre es, aber ich bilde mir ein, dass die Fallgruppen rein von der Systematik her als Möglichkeit der Eingruppierung zu verstehen sind, sprich entweder es trifft FG 1 oder 2 zu.

Niemand hier, der sich mit Eingruppierungen auskennt?

WasDennNun:
Wieso entweder oder? Es kann doch auch ein sowohl als auch bei den Fallgruppen sein.

Stefl:

--- Zitat von: WasDennNun am 11.05.2022 08:25 ---Wieso entweder oder? Es kann doch auch ein sowohl als auch bei den Fallgruppen sein.

--- End quote ---

Theoretisch schon, aber eine exakte Eingruppierung hat nur ein Ergebnis.

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