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Anfängerfrage Fallgruppe

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Organisator:

--- Zitat von: Stefl am 10.05.2022 14:44 ---Die Stelle eines Beschäftigten ist gem. Teil A Ziff. I Nr. 3 Entgeltordnung in EG 5 einzugruppieren. Wenn der Beschäftigte keine abgeschlossene dreijährige Berufsausbildung als persönliche Voraussetzung vorweisen kann, die Stelle aber gründliche Fachkenntnisse erfordert und er diese auch hat, ist er in EG 5 (FG 2) eingruppiert, oder?

--- End quote ---

korrekt. Darüber hinaus ist es (tariflich) egal, ob der Tarifbeschäftigte die gründlichen Fachkenntnisse auch hat, sie müssen nur erforderlich sein.

Stefl:

--- Zitat von: Organisator am 11.05.2022 08:42 ---korrekt. Darüber hinaus ist es (tariflich) egal, ob der Tarifbeschäftigte die gründlichen Fachkenntnisse auch hat, sie müssen nur erforderlich sein.

--- End quote ---

Danke.

Wäre es denn demzufolge auch denkbar, ohne entsprechendem Abschluss, der "normalerweise" der Entgeltgruppenstruktur entspräche (sprich früher mittlerer Dienst, gehobener Dienst etc.), höhere EG mit Bewerbern zu besetzen, die die klassischen Voraussetzungen nicht haben?
Für eine EG 12 (wieder allg. Teil) steht ja auch nirgends, dass ich dafür eine Hochschulausbildung benötige. Ich käme über die EG 5 FG 2 sowie EG 9b FG 2 auch ohne dorthin...

Organisator:

--- Zitat von: Stefl am 11.05.2022 10:29 ---Wäre es denn demzufolge auch denkbar, ohne entsprechendem Abschluss, der "normalerweise" der Entgeltgruppenstruktur entspräche (sprich früher mittlerer Dienst, gehobener Dienst etc.), höhere EG mit Bewerbern zu besetzen, die die klassischen Voraussetzungen nicht haben?
Für eine EG 12 (wieder allg. Teil) steht ja auch nirgends, dass ich dafür eine Hochschulausbildung benötige. Ich käme über die EG 5 FG 2 sowie EG 9b FG 2 auch ohne dorthin...

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Tariflich ist das problemlos möglich. Die meisten Arbeitgeber fordern aber eine entsprechende Bildungsvoraussetzung dennoch im Rahmen der Stellenausschreibung.

WasDennNun:

--- Zitat von: Stefl am 11.05.2022 10:29 ---
--- Zitat von: Organisator am 11.05.2022 08:42 ---korrekt. Darüber hinaus ist es (tariflich) egal, ob der Tarifbeschäftigte die gründlichen Fachkenntnisse auch hat, sie müssen nur erforderlich sein.

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Danke.

Wäre es denn demzufolge auch denkbar, ohne entsprechendem Abschluss, der "normalerweise" der Entgeltgruppenstruktur entspräche (sprich früher mittlerer Dienst, gehobener Dienst etc.), höhere EG mit Bewerbern zu besetzen, die die klassischen Voraussetzungen nicht haben?
Für eine EG 12 (wieder allg. Teil) steht ja auch nirgends, dass ich dafür eine Hochschulausbildung benötige. Ich käme über die EG 5 FG 2 sowie EG 9b FG 2 auch ohne dorthin...

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Richtig, bei uns (TVL) wird das jetzt auch bei der IT EGO entsprechend genutzt.
EG12 ohne entsprechendes Studium oder Ausbildung wurde letztes Jahr von uns mit einem Quereinsteiger ohne Ausbildung besetzt.
Hat Kraft gekostet, den Beamten den Kalk aus dem Kopf zu hauen (weil sie glaubten, das geht nicht), jetzt sind sie froh, denn der Studienabbrecher mit 25 Jahre spezialisierter IT Erfahrung ist jeden Cent wert.

Stefl:

--- Zitat von: WasDennNun am 11.05.2022 10:44 ---Richtig, bei uns (TVL) wird das jetzt auch bei der IT EGO [...]

--- End quote ---

Danke, dann war ich ja gar nicht so auf dem Holzweg.

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