Hallo zusammen,
mein Arbeitgeber hat mir innerhalb der Probezeit gekündigt. Die Kündigung hat das Datum 09.05. und ist heute am 10.05. bei mir eingegangen.
Das Schreiben enthält den Satz "Die Kündigung erfolgt mit einer Frist von zwei Wochen zum 23. Mai 2022."
Der AG ist nicht an den Tarifvertrag gebunden, da kein VKA Mitglied. Im Arbeitsvertrag ist jedoch niedergeschrieben, dass die Kündigungsfristen des § 34 TVöD gelten.
Dort ist geschrieben, dass bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss beträgt.
Ist diese Kündigung nun unwirksam oder kann man davon ausgehen, dass ich nun zur richtigen Frist (31. Mai 2022) gekündigt bin? Sätze wie "hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt" etc. sind in der Kündigung nicht enthalten.
Natürlich ist mir bewusst, dass eine Weiterbeschäftigung nicht sinnvoll und gewünscht ist. Auch von meiner Seite.
Fraglich ist jetzt eben nur, ab wann ich dort nicht mehr beschäftigt bin (wegen der Arbeitslosmeldung).
Vielen Dank!