Autor Thema: [BW] Willkürliche Dienstposteneinweisung (Polizei)  (Read 3048 times)

Oli2022

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Hallo zusammen,

nachdem ich mich als Verwaltungsbeamter (A11) auf einen A13 DP im geh. Verwaltungsdienst bei der Polizei BW beworben hatte und die Stelle zum 01.05. angetreten bin, bekam ich heute nun meine Dienstposteneinweisung zugeschickt. Darin war zwar die Stellenbezeichnung korrekt benannt, aber die Bewertung auf A9 - A11 gesetzt. Die DP-ID stimmte auch nicht mit der DP-ID der eigentlichen Stelle überein. Nachdem mein Vorgesetzter sich beim PersChef erkundigt hat, kam lediglich dabei raus, dass der Personaler "Bauchschmerzen hat" mich direkt auf einen A13 DP zu setzen.

Für mich sieht das so aus, als ob der PersChef sich um meine zukünftige Bewährung sorgen würde und mich auf diesem Wege zumindest nicht weiterbefördern müsste.

Wie mache meinen Anspruch auf eine Einweisung auf einen A13 DP am besten geltend? Hat jemand einen Verweis auf eine VwV o.ä.?

Besten Dank vorab...

Oli
« Last Edit: 12.05.2022 02:46 von Admin2 »

gerzeb

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Antw:Willkürliche Dienstposteneinweisung (Polizei BW)
« Antwort #1 am: 11.05.2022 06:49 »
Polizeiwillkür wird in BW wohl sehr groß geschrieben  ::) Und das scheinbar nicht nur bei den Einsatzhundertschaften...

Wünsche dir viel Glück!

algo86

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Antw:Willkürliche Dienstposteneinweisung (Polizei BW)
« Antwort #2 am: 11.05.2022 08:40 »
Hast du die Stellenausschreibung noch abgespeichert, bzw. hast du es irgendwo schriftlich, dass es sich um einen A13 DP handelt?

Organisator

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Antw:Willkürliche Dienstposteneinweisung (Polizei BW)
« Antwort #3 am: 11.05.2022 08:40 »
Hallo zusammen,

nachdem ich mich als Verwaltungsbeamter (A11) auf einen A13 DP im geh. Verwaltungsdienst bei der Polizei BW beworben hatte und die Stelle zum 01.05. angetreten bin, bekam ich heute nun meine Dienstposteneinweisung zugeschickt. Darin war zwar die Stellenbezeichnung korrekt benannt, aber die Bewertung auf A9 - A11 gesetzt. Die DP-ID stimmte auch nicht mit der DP-ID der eigentlichen Stelle überein. Nachdem mein Vorgesetzter sich beim PersChef erkundigt hat, kam lediglich dabei raus, dass der Personaler "Bauchschmerzen hat" mich direkt auf einen A13 DP zu setzen.

Für mich sieht das so aus, als ob der PersChef sich um meine zukünftige Bewährung sorgen würde und mich auf diesem Wege zumindest nicht weiterbefördern müsste.

Wie mache meinen Anspruch auf eine Einweisung auf einen A13 DP am besten geltend? Hat jemand einen Verweis auf eine VwV o.ä.?

Besten Dank vorab...

Oli

Einerseits besteht kein Anspruch auf (Weiter-) Beförderung und andererseits ist die Einweisung auf eine bestimmte Planstelle für die Beförderung völlig unerheblich, es sind zwei getrennte Paar Schuhe. Mit der Beförderung würdest du dann auf eine andere Planstelle gesetzt und entsprechend eingewiesen werden.

Oli2022

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Antw:Willkürliche Dienstposteneinweisung (Polizei BW)
« Antwort #4 am: 11.05.2022 17:33 »
Die Stellenausschreibung habe ich natürlich noch vorliegen.

Nach meinem Verständnis sind der Dienstposten und die Planstelle zwei Paar Schuhe. Wie soll ich denn befördert bzw. in eine höhere Planstelle eingewiesen werden, wenn mein Dienstposten das gar nicht hergibt. Um befördert zu werden, müsste ich erstmal auf einen höher dotierten DP umgesetzt werden und das passiert nur durch Bewerbung auf einen höherwertigen DP und nicht von Amts wegen.

Der Punkt ist aber, dass ich mich auf einen A13 DP beworben habe und nun auf einen A9-A11 DP gesetzt wurde. Diese Vorgehensweise kann doch unmöglich normal sein!?!? 

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Antw:Willkürliche Dienstposteneinweisung (Polizei BW)
« Antwort #5 am: 12.05.2022 09:11 »
Der Punkt ist aber, dass ich mich auf einen A13 DP beworben habe und nun auf einen A9-A11 DP gesetzt wurde. Diese Vorgehensweise kann doch unmöglich normal sein!?!?

Doch. Du hättest auch planstellenmäßig auf einen Dienstposten nach A 15 oder B6 gesetzt werden können. Das hat überhaupt keinen Einfluss auf mögliche Beförderungen.

Opa

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Antw:[BW] Willkürliche Dienstposteneinweisung (Polizei)
« Antwort #6 am: 12.05.2022 10:14 »
Unabhängig von dem Verwaltungsgedöns (Planstelle, Dienstposten, Stellenbeschreibung) geht es hier wieder mal ausschließlich um die Frage der Bestenauslese.

Ob ein Personaler „Bauchschmerzen“ hat, ist unerheblich. Vorhandene Beförderungsmöglichkeiten sind an die Beamten zu vergeben, die sich aufgrund ihrer dienstlichen Beurteilung in Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung als am geeignetsten herausstellen.

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Antw:[BW] Willkürliche Dienstposteneinweisung (Polizei)
« Antwort #7 am: 12.05.2022 10:16 »
Unabhängig von dem Verwaltungsgedöns (Planstelle, Dienstposten, Stellenbeschreibung) geht es hier wieder mal ausschließlich um die Frage der Bestenauslese.

Ob ein Personaler „Bauchschmerzen“ hat, ist unerheblich. Vorhandene Beförderungsmöglichkeiten sind an die Beamten zu vergeben, die sich aufgrund ihrer dienstlichen Beurteilung in Eignung, Befähigung und fachlicher Leistung als am geeignetsten herausstellen.

Genau. Und wenn der zu befördernde Beamte auf einer unpassenden Planstelle sitzt, wird er einfach auf eine passende Planstelle umgesetzt.

Oli2022

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Antw:[BW] Willkürliche Dienstposteneinweisung (Polizei)
« Antwort #8 am: 17.05.2022 20:49 »
Nach dem heutigen Gespräch mit dem PersChef nun folgendes Ergebnis:

Ich werde mich noch zweimal auf meinen eigenen DP in den Ausprägungen A12 und A13 bewerben müssen, sobald die DP ausgeschrieben werden. Hinzu kommt jeweils noch eine Bewerbung auf die jeweilige Beförderungsstelle. Auf diese kann ich mich aber erst bewerben, sobald ich auf den passenden DP eingewiesen wurde. Da ich eine Spezialistenstelle habe, werde ich laut PersChef sowieso keine Konkurrenz bei den internen Ausschreibungen haben. Das sei alles reine Formalie…

Sorry, mit der heiligen Bestenauslese hat ein derartiges Prozedere rein gar nichts zu tun.

Da ich aber Lust auf den Job habe und mich um meine Bewährung nicht sorge, mach ich das Theater eben mit…

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Antw:[BW] Willkürliche Dienstposteneinweisung (Polizei)
« Antwort #9 am: 18.05.2022 08:00 »
Sorry, mit der heiligen Bestenauslese hat ein derartiges Prozedere rein gar nichts zu tun.

Da ich aber Lust auf den Job habe und mich um meine Bewährung nicht sorge, mach ich das Theater eben mit…

Das stimmt, das ist einfach nur Quatsch, wenn der PersChef behauptet, das Prozedere müsse so sein.

Wenn das aber so in der Behörde gewollt ist, bleibt dir auch nichts anderes übrig, als das Theater mitzumachen oder zu flüchten.

algo86

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Antw:[BW] Willkürliche Dienstposteneinweisung (Polizei)
« Antwort #10 am: 18.05.2022 11:26 »
Nach dem heutigen Gespräch mit dem PersChef nun folgendes Ergebnis:

Ich werde mich noch zweimal auf meinen eigenen DP in den Ausprägungen A12 und A13 bewerben müssen, sobald die DP ausgeschrieben werden. Hinzu kommt jeweils noch eine Bewerbung auf die jeweilige Beförderungsstelle. Auf diese kann ich mich aber erst bewerben, sobald ich auf den passenden DP eingewiesen wurde. Da ich eine Spezialistenstelle habe, werde ich laut PersChef sowieso keine Konkurrenz bei den internen Ausschreibungen haben. Das sei alles reine Formalie…

Sorry, mit der heiligen Bestenauslese hat ein derartiges Prozedere rein gar nichts zu tun.

Da ich aber Lust auf den Job habe und mich um meine Bewährung nicht sorge, mach ich das Theater eben mit…

Ich finde das schon frech. Dienstposten geschiebe hin oder her.
Wenn ich mich auf einen A13 DP bewerbe, dann will ich den auch tatsächlich haben und mich nicht noch später auf den A12 und den A13 DP bewerben müssen.
Wenn dann nämlich jemand anderes mit gleicher oder besserer Qualifikation ins Boot kommt, schaust du alt aus.