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[BW] Willkürliche Dienstposteneinweisung (Polizei)

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Oli2022:
Hallo zusammen,

nachdem ich mich als Verwaltungsbeamter (A11) auf einen A13 DP im geh. Verwaltungsdienst bei der Polizei BW beworben hatte und die Stelle zum 01.05. angetreten bin, bekam ich heute nun meine Dienstposteneinweisung zugeschickt. Darin war zwar die Stellenbezeichnung korrekt benannt, aber die Bewertung auf A9 - A11 gesetzt. Die DP-ID stimmte auch nicht mit der DP-ID der eigentlichen Stelle überein. Nachdem mein Vorgesetzter sich beim PersChef erkundigt hat, kam lediglich dabei raus, dass der Personaler "Bauchschmerzen hat" mich direkt auf einen A13 DP zu setzen.

Für mich sieht das so aus, als ob der PersChef sich um meine zukünftige Bewährung sorgen würde und mich auf diesem Wege zumindest nicht weiterbefördern müsste.

Wie mache meinen Anspruch auf eine Einweisung auf einen A13 DP am besten geltend? Hat jemand einen Verweis auf eine VwV o.ä.?

Besten Dank vorab...

Oli

gerzeb:
Polizeiwillkür wird in BW wohl sehr groß geschrieben  ::) Und das scheinbar nicht nur bei den Einsatzhundertschaften...

Wünsche dir viel Glück!

algo86:
Hast du die Stellenausschreibung noch abgespeichert, bzw. hast du es irgendwo schriftlich, dass es sich um einen A13 DP handelt?

Organisator:

--- Zitat von: Oli2022 am 10.05.2022 21:03 ---Hallo zusammen,

nachdem ich mich als Verwaltungsbeamter (A11) auf einen A13 DP im geh. Verwaltungsdienst bei der Polizei BW beworben hatte und die Stelle zum 01.05. angetreten bin, bekam ich heute nun meine Dienstposteneinweisung zugeschickt. Darin war zwar die Stellenbezeichnung korrekt benannt, aber die Bewertung auf A9 - A11 gesetzt. Die DP-ID stimmte auch nicht mit der DP-ID der eigentlichen Stelle überein. Nachdem mein Vorgesetzter sich beim PersChef erkundigt hat, kam lediglich dabei raus, dass der Personaler "Bauchschmerzen hat" mich direkt auf einen A13 DP zu setzen.

Für mich sieht das so aus, als ob der PersChef sich um meine zukünftige Bewährung sorgen würde und mich auf diesem Wege zumindest nicht weiterbefördern müsste.

Wie mache meinen Anspruch auf eine Einweisung auf einen A13 DP am besten geltend? Hat jemand einen Verweis auf eine VwV o.ä.?

Besten Dank vorab...

Oli

--- End quote ---

Einerseits besteht kein Anspruch auf (Weiter-) Beförderung und andererseits ist die Einweisung auf eine bestimmte Planstelle für die Beförderung völlig unerheblich, es sind zwei getrennte Paar Schuhe. Mit der Beförderung würdest du dann auf eine andere Planstelle gesetzt und entsprechend eingewiesen werden.

Oli2022:
Die Stellenausschreibung habe ich natürlich noch vorliegen.

Nach meinem Verständnis sind der Dienstposten und die Planstelle zwei Paar Schuhe. Wie soll ich denn befördert bzw. in eine höhere Planstelle eingewiesen werden, wenn mein Dienstposten das gar nicht hergibt. Um befördert zu werden, müsste ich erstmal auf einen höher dotierten DP umgesetzt werden und das passiert nur durch Bewerbung auf einen höherwertigen DP und nicht von Amts wegen.

Der Punkt ist aber, dass ich mich auf einen A13 DP beworben habe und nun auf einen A9-A11 DP gesetzt wurde. Diese Vorgehensweise kann doch unmöglich normal sein!?!? 

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