Autor Thema: [BY] Beihilfefähigkeit Telemedizin  (Read 3569 times)

Houana

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[BY] Beihilfefähigkeit Telemedizin
« am: 10.05.2022 21:31 »
Meine PKV macht immer wieder Werbung für TeleClinic aber führt nichts zu beihilfeberechtigten Restkostenversicherten aus. Hat jemand Erfahrungen mit Videosprechstunden, v. a. was Abrechnung, Rezepteinlösung/-erstattung usw. mit der Beihilfestelle angeht? Geht das problemlos?
Könnte mir schon vorstellen, dass das bei kleineren Sachen, wo msn nur ein Rezept will o. ä. nicht verkehrt sein könnte.
Danke!

Kornblum

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Antw:[BY] Beihilfefähigkeit Telemedizin
« Antwort #1 am: 10.05.2022 21:39 »
Pauschalabrechnungen (z. B. "Gesundheitsgespräch 150,- EUR") ohne GOÄ-Ziffern sind problematisch. Meist fehlt dann noch eine Diagnose (und damit die med. Notwendigkeit).

Houana

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Antw:[BY] Beihilfefähigkeit Telemedizin
« Antwort #2 am: 10.05.2022 21:42 »
Das ist mir klar, deshalb ja die Frage nach Erfahrungen. Mir ist auch über diese Werbetextähnlichen FAQs nicht klar, ob hier reguläre GOÄ-Abrechnungen gestellt werden oder eben so pauschale nicht abrechenbare Festbeträge verlangt werden.

McOldie

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Antw:[BY] Beihilfefähigkeit Telemedizin
« Antwort #3 am: 11.05.2022 09:25 »
Ich habe zwar keine Erfahrungen. Wenn ein Arzt von der GOÄ abweichen will, bedarf er vvorher der Zustimmung des Patienten.

Kornblum

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Antw:[BY] Beihilfefähigkeit Telemedizin
« Antwort #4 am: 11.05.2022 17:01 »
Ich würde vorher dort anrufen und fragen wie abgerechnet wird: Per GOÄ (innerhalb der Standardabrechnung 2,30 oder mit Begründung bis 3,50?) oder per Honorarvereinbarung (z. B. Pauschalabrechnung etwa nach Zeit, was aber eine Beihilfefähigkeit grds. ausschließt).

Erfahrungen sind erst mal egal. Wichtiger ist was oben steht.