Guten Morgen,
folgender Fall:
Der Mitarbeiter ist aktuell in der S12 Stufe 3 zugeordnet. Die Stufenlaufzeit der Stufe 3 beträgt 2 Jahre.
Nun war der Mitarbeiter (MA) der Überzeugung, dass seine Tätigkeiten eigentlich den Tätigkeiten mindestens der S15 entsprechen. Dies hatte er dem Arbeitgeber (AG) mitgeteilt und aufgefordert seine Rechtsauffassung zur Eingruppierung zu überdenken. Daraufhin wurde die Stelle durch einen externen Bewerter überprüft. Im Ergebnis stand hier nun die S15. Dieser Rechtsauffassung schloss sich der AG an. Nun hat der AG dem MA mitgeteilt, dass es eine Höhergruppierung zur S15 geben wird. Die Stufe wird mitgenommen, die Stufenlaufzeit beginnt allerdings wieder von vorne.
Meines Erachtens ist diese Vorgehensweise des Personalamtes falsch. Es findet hier ja keine Höhergruppierung statt, sondern der AG berichtigt seinen Eingruppierungsirrtum. Die Tätigkeiten des MA waren also von Anfang an der S15 zuzuordnen. Folglich dürfte sich die Stufenlaufzeit innerhalb der Stufe nicht ändern.
Kann mir vielleicht jemand sagen, ob meine Rechtsauffassung richtig ist und wenn ja, kann man dies irgendwie mit einer Rechtsnorm oder Urteilen untermauern?
Danke!
ps.
Die Stellenbeschreibung bzw. die Tätigkeiten des MA haben sich zu keinem Zeitpunkt geändert.