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[NW] Bevorstehende Ernennung zum Richter - Fragen zum Amtsarzt und zur PKV
A04:
Hallo zusammen,
bei mir steht voraussichtlich in wenigen Monaten die Ernennung zum Richter in NRW und damit auch eine amtsärztliche Untersuchung sowie die Aufnahme in eine PKV an.
Ich habe im Hinblick auf die letzten beiden Punkte gewisse Sorgen. Zwar war ich nie erheblich krank, doch haben sich in den letzten knapp 30 Jahren einige mehr oder weniger schlimme "Zipperlein" angehäuft, die zumindest nicht völlig harmlos sind. Nun fehlt mir absolut die Kenntnis, wie das Verfahren beim Amtsarzt und bei der PKV ablaufen wird.
Wie werde ich im Vorfeld am sinnvollsten tätig? Sollte ich meine gesetzliche Krankenversicherung (und auch diejenige, bei der ich noch bis vor etwa 5 Jahren Mitglied war) kontaktieren und um eine detaillierte Aufstellung sämtlicher abgerechneter Untersuchungen/Befunde bis in die längste Vergangenheit bitten? Macht das überhaupt jede Krankenkasse?
Was muss ich beim Amtsarzt alles angeben? Manche Diagnosen liegen schon viele Jahre zurück, an manche Arztbesuche und Diagnosen erinnere ich mich ggfs. noch nicht einmal mehr. Sollte ich zudem frühzeitig aktiv werden und mich zu bestimmten Problemen selbst zu einem Facharzt begeben und mir einen aktuellen Befund schriftlich besorgen? Oder wird mich der Amtsarzt ohnehin bei Zweifel zu einem "Amtsfacharzt" schicken, ohne auf etwaige Befunde "normaler Fachärzte" zu vertrauen?
Im Hinblick auf die PKV fürchte ich, in keinen normalen Tarif aufgenommen werden zu können und mich mit der Öffnungsklausel abfinden zu müssen. Auch im Hinblick darauf frage ich mich, wie detailliert ich hier im Vorfeld tätig werden muss? Wie soll ich sämtliche Diagnosen der Vergangenheit einholen, um nicht Gefahr laufen zu müssen, etwas zu vergessen? Gibt es Dinge, die ich nicht angeben muss, weil die Diagnose so lange in der Vergangenheit liegt und ich seitdem nicht mehr beim Arzt deswegen war?
Ich bin für jede Antwort sehr dankbar. Vielen Dank also bereits jetzt.
Kornblum:
Öffnungsaktion bei der PKV.
Beim Amtsarzt meiner Erfahrung nach wenn GdB vorliegt erwartet einen das volle Programm. Leider.
A04:
Die Öffnungsaktion kenne ich, ich schrieb ja auch davon. Aber das beantwortet leider nicht meine Frage, welche Unterlagen/Diagnosen ich vorlegen muss und wie ich an diese überhaupt herankomme.
Und wieso Grad der Behinderung?
xap:
Wieso Öffnungsaktion? Es ist doch gar nicht bekannt was an Vorerkrankungen vorliegt. PKV arbeiten durchaus auch mit Risikozuschlägen. Definitiv würde ich mir erst alle Informationen von der GKV besorgen und nach Durchsicht dieser an die betreffenden Ärzte der Vergangenheit herantreten und Abzüge der Krankenakten verlangen. Nur so lässt sich ein möglichst umfangreiches Bild der Vergangenheit erfassen. Ambulant gilt häufig 3 Jahre rückwirkend, stationär 5 Jahre, teilweise bis zu 10 Jahre. Auskunft dazu wie einzelne PKV dies handhaben kann ein entsprechender Makler geben. Grundsätzlich müssen alle Diagnosen der betreffenden Zeiträume angegeben werden. Es ist aber auch möglich Anmerkungen zu machen, z. Bsp. wenn diagnostizierte Krankheiten ausgeheilt sind. Dies wird dann auch berücksichtigt. Sowohl beim Amtsarzt als auch durch die PKV.
A04:
Vielen Dank für die Antwort. Ich melde mich also bei meiner GKV (und ggfs. auch bei meiner vorherigen GKV, bei dir ich bis vor ca. 5 Jahren war) und verlange eine Auflistung sämtlicher abgerechneter Diagnosen/Befunde? Und dann lasse ich mir sämtliche Krankenakten ablichten und schreibe dann sämtliche aufgezeichneten Befunde raus? Das klingt nach sehr viel Arbeit. Die ich natürlich angehe, sofern es tatsächlich erforderlich ist.
Wonach wird beim Amtsarzt denn gefragt bzw. welche Zeiträume werden da abgefragt?
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