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[NW] Bevorstehende Ernennung zum Richter - Fragen zum Amtsarzt und zur PKV

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Kornblum:
Google: "Amtsärztliche Gutachten, Stadt München".
Ein Leitfaden (PDF_Broschüre)
der Stadt München auf Seite 31 von 36 beginnend.

so oder so ähnlich schaut es aus!

xap:
Nein. Nicht ganz. Die Anfragen bei den GKV dienen eher dazu herauszufinden bei welchen Ärzten man in den letzten Jahren war. Das sind also 2 Schreiben. Mittlerweile kann das bei vielen GKV auch digital/online eingesehen werden. Nach Einsicht dieser Abrechnungsdaten wird ein Serienbrief mit den Namen der entsprechenden Ärzte aufgesetzt und der Aktenabzug (gemäß BGB § 630g?, bin kein Jurist und ist schon ein paar Jahre her) verlangt. Dies kann und wird häufig in Rechnung gestellt. Es besteht aber ein Rechtsanspruch. Und diese Abzüge legt man dann nach eingehender Sichtung dem Makler vor. Es besteht eine vorvertragliche Anzeigepflicht. Darüber wird man auch aufgeklärt. Ich sehe nicht, wo das sehr viel Aufwand wäre. Aber ja, es ist Aufwand. Ich vermute die Aufwände später als Richter werden nicht geringer und schon gar nicht weniger komplex sein. ;)

A04:
Sofern die Auszüge aus den Patientenakten nur dem Makler vorgelegt werden müssen, hält sich der Aufwand selbstverständlich in Grenzen. Meine Sorge war eher, aus dutzenden oder hunderten kleinen Vermerken der letzten Jahre die relevanten herauszufiltern (was als medizinischer Laie schwierig sein dürfte) und diese dann in irgendein Formular des Arztes bzw. der PKV einzutragen.

Organisator:

--- Zitat von: A04 am 12.05.2022 14:53 ---Sofern die Auszüge aus den Patientenakten nur dem Makler vorgelegt werden müssen, hält sich der Aufwand selbstverständlich in Grenzen. Meine Sorge war eher, aus dutzenden oder hunderten kleinen Vermerken der letzten Jahre die relevanten herauszufiltern (was als medizinischer Laie schwierig sein dürfte) und diese dann in irgendein Formular des Arztes bzw. der PKV einzutragen.

--- End quote ---

Amtsarzt wie auch PKV fragen nach Vorerkrankungen bzw. nach medizinischen Behandlungen in einem bestimmten Zeitraum der Vergangenheit. Darauf sollte man dann natürlich warhheitsgemäß antworten. Wenn der Amtsarzt oder die PKV darüber hinausgehend Fragen haben, beantwortet man diese bzw. entbindet die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht. AA/PKV würden dann Unterlagen von den behandelnden Ärzten anfordern.

Insofern brauchst du im ersten Schritt nichts weiter zu machen, als die Fragen vom AA/PKV zu beantworten.

A04:

--- Zitat von: Organisator am 12.05.2022 14:59 ---
--- Zitat von: A04 am 12.05.2022 14:53 ---Sofern die Auszüge aus den Patientenakten nur dem Makler vorgelegt werden müssen, hält sich der Aufwand selbstverständlich in Grenzen. Meine Sorge war eher, aus dutzenden oder hunderten kleinen Vermerken der letzten Jahre die relevanten herauszufiltern (was als medizinischer Laie schwierig sein dürfte) und diese dann in irgendein Formular des Arztes bzw. der PKV einzutragen.

--- End quote ---

Amtsarzt wie auch PKV fragen nach Vorerkrankungen bzw. nach medizinischen Behandlungen in einem bestimmten Zeitraum der Vergangenheit. Darauf sollte man dann natürlich warhheitsgemäß antworten. Wenn der Amtsarzt oder die PKV darüber hinausgehend Fragen haben, beantwortet man diese bzw. entbindet die behandelnden Ärzte von der Schweigepflicht. AA/PKV würden dann Unterlagen von den behandelnden Ärzten anfordern.

Insofern brauchst du im ersten Schritt nichts weiter zu machen, als die Fragen vom AA/PKV zu beantworten.

--- End quote ---

Um diese Fragen wahrheitsgemäß beantworten zu können, benötige ich aber ja gerade die diesbezüglichen Informationen. Ich werde meine Krankenkasse mal wegen einer Patientenquittung kontaktieren.

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