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Eingruppierung nach bestandener Prüfung
Drogilo:
Hallo,
gibt es einen § im TVöD nach dem Auszubildende nach bestandener Prüfung generell in EG 6 kommen. Oder ist es nicht so, dass diese mit bestehen der Prüfung und Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis auch das Gehalt erhalten müssten, was abhängig von den Tätigkeitesmerkmalen ihrer Stelle ist?
Wir haben einen sehr hohe Mitarbeiterverlust (Rente u. Kündigungen) und man möchte umstruktieren und zwei Stellen mit ehemaligen Auszubildenden besetzten, wo die Übernahme generell einfach mit EG 6 erfolgen soll, unabhängig von der Stelle und den übertragenen Aufgaben.
Wie läuft das in anderen Kommunen?
Das Personalbüro sagt, alle ehemaligen Auszubildenen kommen in EG 6, das wäre gesetzlich geregelt ... kann aber auch unser "Landrecht" sein. ;)
Gruß
D.
Kaiser80:
--- Zitat von: Drogilo am 12.05.2022 14:18 --- ... kann aber auch unser "Landrecht" sein. ;)
--- End quote ---
Das ist zutreffend. Dieses "Landrecht" wird woanders allerdings auch Anwendung finden, da bin ich mir sicher.
Herbert Meyer:
Es gibt zahlreiche Personalabteilungen, die den TVöD anwenden, aber keinerlei Wissen dazu besitzen - oder sogar bewusst tarifwidrig handeln.
Aber wie du bereits richtig erkannt hast: Die Eingruppierung in die zutreffende Entgeltgruppe erfolgt anhand einer Bewertung der auszuübenden Tätigkeit.
Ich habe selbst mal bei einer Stadttochter gearbeitet, die einfach alle Azubis nach dem dualen Studium in 9b gepackt hat. Vollkommen unabhängig von den übertragenen Tätigkeiten und verbunden mit einem befristeten Einstiegsvertrag, damit auch ja keiner in den ersten zwei Jahren auf die Idee einer Eingruppierungsklage kommt.
Hatten und haben im Recruiting überraschenderweise entsprechende Besetzungsprobleme.
Organisator:
--- Zitat von: Drogilo am 12.05.2022 14:18 ---Hallo,
gibt es einen § im TVöD nach dem Auszubildende nach bestandener Prüfung generell in EG 6 kommen. Oder ist es nicht so, dass diese mit bestehen der Prüfung und Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis auch das Gehalt erhalten müssten, was abhängig von den Tätigkeitesmerkmalen ihrer Stelle ist?
Wir haben einen sehr hohe Mitarbeiterverlust (Rente u. Kündigungen) und man möchte umstruktieren und zwei Stellen mit ehemaligen Auszubildenden besetzten, wo die Übernahme generell einfach mit EG 6 erfolgen soll, unabhängig von der Stelle und den übertragenen Aufgaben.
Wie läuft das in anderen Kommunen?
Das Personalbüro sagt, alle ehemaligen Auszubildenen kommen in EG 6, das wäre gesetzlich geregelt ... kann aber auch unser "Landrecht" sein. ;)
Gruß
D.
--- End quote ---
Die Eingruppierung richtet sich nach den übertragenen Tätigkeiten. Wenn ein AG im Anschluss an die Ausbildung nur Tätigkeiten nach E 6 übertragen will, kann er das so machen. Tariflich oder gar gesetzlich gibt es dazu keine Vorgaben.
Kühlschrank:
--- Zitat von: Drogilo am 12.05.2022 14:18 ---Hallo,
gibt es einen § im TVöD nach dem Auszubildende nach bestandener Prüfung generell in EG 6 kommen. Oder ist es nicht so, dass diese mit bestehen der Prüfung und Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis auch das Gehalt erhalten müssten, was abhängig von den Tätigkeitesmerkmalen ihrer Stelle ist?
Wir haben einen sehr hohe Mitarbeiterverlust (Rente u. Kündigungen) und man möchte umstruktieren und zwei Stellen mit ehemaligen Auszubildenden besetzten, wo die Übernahme generell einfach mit EG 6 erfolgen soll, unabhängig von der Stelle und den übertragenen Aufgaben.
Wie läuft das in anderen Kommunen?
Das Personalbüro sagt, alle ehemaligen Auszubildenen kommen in EG 6, das wäre gesetzlich geregelt ... kann aber auch unser "Landrecht" sein. ;)
Gruß
D.
--- End quote ---
Das "Landrecht" kenn ich auch bzw. habe es am eigenen Leib erfahren. Es gab unabhängig der Tätigkeiten auch so ne tolle Regel, die in der Praxis tatsächlich angewendet worden ist:
Prüfung mit 3 oder schlechter ---> EG 3
Prüfung mit 2 oder besser ---> EG 5
Und dort ist man erstmal geblieben - egal welche Tätigkeiten wahrgenommen worden sind.
Seit ein paar Jahren wird kein fertig ausgebildeter mehr in EG 3 gesteckt, sondern direkt EG 5, allerdings auch unabhängig der Tätigkeiten...
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