Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen

Eingruppierung nach bestandener Prüfung

<< < (2/2)

mogo987:
Ich habe da auch eine Frage zu.
Bei uns ist es so das die Auszubildenden nach der Prüfung in die EG 5 eingruppiert werden. Wenn sie dann eine Stelle befristet, wegen z.B. Elternzeitvertretung antreten und die Stelle z.B. mit der EG 8 vergütet wird, dann bekommen die eine Zulage nach § 14.
Ist das so richtig oder müssten sie dann nach der Prüfung direkt in die 8 eingruppiert werden? Wo ist das genau im TVöD geregelt?

Kaiser80:

--- Zitat von: mogo987 am 15.05.2022 22:09 ---Ich habe da auch eine Frage zu.
Bei uns ist es so das die Auszubildenden nach der Prüfung in die EG 5 eingruppiert werden. Wenn sie dann eine Stelle befristet, wegen z.B. Elternzeitvertretung antreten und die Stelle z.B. mit der EG 8 vergütet wird, dann bekommen die eine Zulage nach § 14.
Ist das so richtig oder müssten sie dann nach der Prüfung direkt in die 8 eingruppiert werden? Wo ist das genau im TVöD geregelt?

--- End quote ---
So sie denn tatsächlich in EG 5 eingruppiert sind und die Aufgaben nach EG8 nur vorrübergehend übertragen sind ist das korrekt.

§12 TVÖD
Die/Der Beschäftigte ist in der Entgeltgruppe eingruppiert, deren Tätigkeitsmerk-malen die gesamte von ihr/ihm nicht nur vorübergehend auszuübende Tätigkeit entspricht. Die gesamte auszuübende Tätigkeit entspricht den Tätigkeitsmerkmalen einer Entgeltgruppe, wenn zeitlich mindestens zur Hälfte Arbeitsvorgänge anfallen, die für sich genommen die Anforderungen eines Tätigkeitsmerkmals oder mehrerer Tätigkeitsmerkmale dieser Entgeltgruppe erfüllen.

Navigation

[0] Message Index

[*] Previous page

Go to full version