Hallo Zusammen
ich habe da mal einen anscheinend komplizierten Fall mit der Bitte um Beratung:
Ausgangspunkt:
Stand 01.01.2022: Grundentgelt Techniker mit E9b/4 3831,78€ + Garantiebetrag Höhergruppierung 180€ + persönliche Zulage zur E10 203,10€ wegen höherw. Tätigkeit + VWL 6,65€
Gesamt-Brutto: 4.324,32€
Mit Ende Januar wurde eine Qualifizierungsmaßnahmen zur Anerkennung als „sonstige/r Beschäftigte/r“ im tariflichen Sinne abgeschlossen. Mit Abschluss dieser Qualifizierung entfällt auch die pers. Zulage zur E10 von 203,10€, da einschließend eine neue Eingruppierung erfolgen soll.
Angestrebt ist nun eine neue Eingruppierung als sonstiger Beschäftigter in der E11 aufgrund der Stellenanforderung.
Mit der Eingruppierung in der E11/3 soll, nach ersten Berechnungen aus der Personalabteilung, die nächsten 3 Jahre keine Veränderung erfolgen. Im Vergleich zu einem früheren Stufenaufstieg in der E9b kann es sogar teilw. geringer sein.
Da sich der Bruttobetrag der E11/3 mit 4064,48€ unter dem Januargehalt befindet, wird eine Eingruppierung nach E11/4 angestrebt. Hierzu soll es aber tarifrechtlich keine Möglichkeit geben.
Frage 1: kann wirklich keine direkte Eingruppierung in die E11/4 erfolgen? Welche Hürden/ Möglichkeiten gibt es ggf.?
Frage 2: kann über Umwege eine Gehaltssteigerung zu dem Januargehalt in der E11/3 möglich sein bzw wie würde das E11/3 Gehalt Eurer Meinung nach richtig ausfallen und von welcher Ausgangssumme im Januar aufgrund der Zulagen?
Danke vorab...