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Stellenbesetzung und Einstufung

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Greenhorn:
Guten Tag,

ich bin relativ neu - bzw. noch am Einarbeiten in die Feinheiten des TvÖD doch hierbei ist mir bei meiner eigenen Stelle bereits etwas aufgefallen wozu ich leider keine eindeutige Antwort finden konnte. Bevor ich unser eigenes Personalamt nun befrage - würde ich gerne Ihre Einschätzung, vielleicht Erfahrung hierbei lesen.

Thema 1: Meine eigene Stelle
Meine eigene Stelle wurde mit "abgeschlossenem Studium Fachrichtung Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbare Qualifikation" ausgeschrieben - allerdings in EG 13.
Mein Vorgänger mit gleicher Qualifikation erhielt die EG 13, mir sagte man die EG 12 zu - "vielleicht" eine EG 13 in 3 Jahren. Wie ist Ihre Einschätzung hierzu? Da ich exakt die gleichen Tätigkeiten wie meine Vorgänger ausübe, mit gleicher Qualifikation - wo kann eine solche EG-Abstufung begründet werden?

Thema 2: Stellenbeschreibung
Mir liegt für die meisten der mir unterstellten Personen (9b) eine allgemeine Stellenbeschreibung vor. Diese wurde jedoch keiner der angestellten je vorgelegt, gezeigt oder sonst auf einem Weg bekannt gemacht.
Ist diese Stellenbeschreibung grundsätzlich zu ignorieren - da keiner der Stelleninhaber sie je sah? Hatten Sie bereits einen solchen Fall?

Vielen Dank für Ihre Einschätzung!

Organisator:

--- Zitat von: Greenhorn am 15.05.2022 12:29 ---Thema 1: Meine eigene Stelle
Meine eigene Stelle wurde mit "abgeschlossenem Studium Fachrichtung Bauingenieurwesen, Architektur oder vergleichbare Qualifikation" ausgeschrieben - allerdings in EG 13.
Mein Vorgänger mit gleicher Qualifikation erhielt die EG 13, mir sagte man die EG 12 zu - "vielleicht" eine EG 13 in 3 Jahren. Wie ist Ihre Einschätzung hierzu? Da ich exakt die gleichen Tätigkeiten wie meine Vorgänger ausübe, mit gleicher Qualifikation - wo kann eine solche EG-Abstufung begründet werden?

Thema 2: Stellenbeschreibung
Mir liegt für die meisten der mir unterstellten Personen (9b) eine allgemeine Stellenbeschreibung vor. Diese wurde jedoch keiner der angestellten je vorgelegt, gezeigt oder sonst auf einem Weg bekannt gemacht.
Ist diese Stellenbeschreibung grundsätzlich zu ignorieren - da keiner der Stelleninhaber sie je sah? Hatten Sie bereits einen solchen Fall?

Vielen Dank für Ihre Einschätzung!

--- End quote ---

Zu 1.
Die Eingruppierung richtet sich nach den übertragenen Tätigkeiten welche Aufgaben dem Vorgänger übertragen wurden oder welche er tatsächlich ausgeübt hat, sind dafür völlig unerheblich.

Eine EG-Abstufung könnte darüber begründet werden, dass die Bildungsvoraussetzung in der Person nicht vorliegt oder zunächst geringer bewertete Aufgaben übertragen werden.

Darauf einlassen musst du dich darauf nicht.

zu 2.
Eine Stellenbeschreibung ist nicht grundsätzlich zu ignorieren. Aber was ist das Ziel der Frage?

Greenhorn:
Zu 1.
In dieser Woche fragte ich nochmals bei der amtsleitung sowie Abteilungsleitung nach. Die EG Abstufung wird mit dem Bildungsgrad begründet, man erwartet jedoch das die EG13 bewerteten Aufgaben erledigt werden. Mann sagte aus "sollte sich dies bewähren könnte man in 3 Jahren über EG 13 sprechen".
Interessant wäre allerdings das die Stelle mit "oder gleichwertige Qualifikation" ausgeschrieben war - eine gleichwertige Qualifikation würde vorliegen, somit wäre der Bildungsgrad nach meiner Meinung nicht mehr als Begründung nutzbar?

Zu 2.
Mir liegt eine Stellenbeschreibung für etwa 12 Mitarbeiter vor. Alle haben die gleiche Beschreibung. Die dort beschriebenen Tätigkeiten passen jedoch weder zur Entgeltgruppe noch zur tatsächlichen Tätigkeit. Sehe ich dies richtig, das hier eine neue Beschreibung für die Stelle erstellt werden müsste?

Danke für die schnelle Reaktion!

Britta2:
Bin mirnicht sicher, ob es tatsächlich DEIN Job ist, auf neue Stellenbeschreibungen zu drängen.
Eigentlich sollte das die Angelegenheit von jedem Mitarbeiter selbst sein ...
Wenn Du Neuling bist, mach Dich nicht gleich unbeliebt bei Deinen Vorgesetzten mit solcher Kritik :-)

OT:  mittlerweile habe ich die 4. Stellenbschreibung für meine Stelle - aber die beiden letzten geschahen nur auf nerviges Drängen und jeweils 1 Jahr Verzögerung mit der Begründung "keine Zeit dafür, zuviel Arbeit, lohnt doch nicht ..." - während ich Jobs zu erledigen hatte, obwohl mehrere direkte und namentlich genanne Vorgesetzt längst nicht mehr da waren, die Arbeitsgruppen neu zusammengewürfelt und mir anderen Projekten aufgestellt waren. Das hat keinen der Personalverwaltung je interessiert. Kopie der Stellenbeschreibungen erhielt auch ich nur auf Nachfrage ausgehändigt und haben vermutlich kaum anderer Mitarbeiter bei uns. Scheint so"normal" zu sein.

Organisator:

--- Zitat von: Greenhorn am 19.05.2022 09:06 ---Zu 1.
In dieser Woche fragte ich nochmals bei der amtsleitung sowie Abteilungsleitung nach. Die EG Abstufung wird mit dem Bildungsgrad begründet, man erwartet jedoch das die EG13 bewerteten Aufgaben erledigt werden. Mann sagte aus "sollte sich dies bewähren könnte man in 3 Jahren über EG 13 sprechen".
Interessant wäre allerdings das die Stelle mit "oder gleichwertige Qualifikation" ausgeschrieben war - eine gleichwertige Qualifikation würde vorliegen, somit wäre der Bildungsgrad nach meiner Meinung nicht mehr als Begründung nutzbar?

Zu 2.
Mir liegt eine Stellenbeschreibung für etwa 12 Mitarbeiter vor. Alle haben die gleiche Beschreibung. Die dort beschriebenen Tätigkeiten passen jedoch weder zur Entgeltgruppe noch zur tatsächlichen Tätigkeit. Sehe ich dies richtig, das hier eine neue Beschreibung für die Stelle erstellt werden müsste?

Danke für die schnelle Reaktion!

--- End quote ---

Zu 1.
Da ich deine Tätigkeit und Ausbildung nicht kenne ists nur Spekulation, aber:
Wenn deine Tätigkeit gemäß EntgO ein abgeschlossenes wissenschaftliches Studium erfordert und dir diese Tätigkeit auch übertragen wurde, bist du entsprechend eingruppiert. Entweder in dieser Entgeltgruppe, oder wenn das passende Studium nicht vorliegt, eine Entgeltgruppe niedriger.

Bewährung ist da nicht vorgesehen. Du kannst ja mal schauen, nach welchem Teil / Nr. der EntgO du dich wiederfindest.

Zu 2.
Deine Mitarbeiter dürfen nur die Tätigkeiten ausüben, die Ihnen (z.B. mit der Stellenbeschreibung) übertragen wurden. Als Führungskraft musst du bewerten, ob du damit arbeiten kannst. Sollen die Mitarbeiter andere Tätigkeiten ausüben (die z.B. besser zur Praxis passen), musst du über den Personalbereich neue Tätigkeiten übertragen lassen.

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