Autor Thema: Arbeitgeberwechsel und Kündigungsfrist  (Read 2340 times)

Elmosaft

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Arbeitgeberwechsel und Kündigungsfrist
« am: 17.05.2022 14:33 »
Moin Moin,

zu mir: Ich bin seit dem 15.10.2020 in einem bis zum 15.10.2023 befristen Arbeitsverhältnis (projektbezogen). Ich habe jetzt ein sehr gutes Angebot aus der pW erhalten und möchte zum 30.9.2022 mein Arbeitsverhältnis beenden, sodass ich zum 1.10.2022 mit der neuen Stelle anfangen kann.

D.h. bei einer Kündigung zum 30.9.2022 musst die Kündigung 6 Wochen (vor dem 19.8.2022) vor dem 30.9.2022 eingegangen sein, richtig? Da mein Beschäftigungsverhältnis < 2 Jahre ist und ich folglich deshalb 6 Wochen zum Monatsende hätte. Wenn ich die Kündigung nach dem 15.10.2020 einreichen würde, dann hätte ich 3 Monate zum Quartalsende, richtig?

Wie verhält es sich mit dem Urlaubsanspruch, habe ich 30 Tage auf neun Monate (da Austrittsdatum September) einen Anspruch auf 22,5 Tage richtig?

Vielen Dank

Elmosaft

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Antw:Arbeitgeberwechsel und Kündigungsfrist
« Antwort #1 am: 18.05.2022 10:01 »
Korrektur: Wenn ich die Kündigung nach dem 15.10.2022 einreichen würde

Elmosaft

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Antw:Arbeitgeberwechsel und Kündigungsfrist
« Antwort #2 am: 18.05.2022 10:48 »
Nachtrag: Im Arbeitsvertrag steht folgendes: "Der Arbeitsvertrag ist gemäß §14 Abs. TzBfG i. V. m. §30 TVöD befristet für die Dauer und Vorbereitung und Durchführung des Projektes längstens bis zum 14.10.2023."
Ich bin mir hier leider noch sehr unsicher was die Kündigungsfrist ist, ob die Fristen aus dem §30 Abs. 5 TVöD  oder §34 Abs. 1 TVöD gelten,  bzw. ob ich überhaupt ordnungsgemäß kündigen kann?


Organisator

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Antw:Arbeitgeberwechsel und Kündigungsfrist
« Antwort #3 am: 18.05.2022 12:07 »
Was spricht denn dagegen, zum 30.09.2022 zu kündigen? Das ist ja zufällig sowohl Monats- als auch Quartalsende. Der AG wird sich schon beschweren, wenns ihm nicht passt.

Elmosaft

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Antw:Arbeitgeberwechsel und Kündigungsfrist
« Antwort #4 am: 18.05.2022 12:18 »
Was spricht denn dagegen, zum 30.09.2022 zu kündigen? Das ist ja zufällig sowohl Monats- als auch Quartalsende. Der AG wird sich schon beschweren, wenns ihm nicht passt.
Erstmal danke für die Antwort. Ich haben den §15 Abs. TzBfG im Kopf, welcher Besagt, dass befristete Verträge nicht gekündigt werden können, es sei denn ein Tarifvertrag liegt vor.
Jetzt noch eine ganz dumme Frage, empfiehlt es sich die Kündigung beim direkten Vorgesetzten und Personalabteilung in doppelter Ausführung einzureichen oder nur in der Personalabteilung mit der nachgelagerten mündlichen Information des Vorgesetzten?

Organisator

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Antw:Arbeitgeberwechsel und Kündigungsfrist
« Antwort #5 am: 18.05.2022 12:58 »
Jetzt noch eine ganz dumme Frage, empfiehlt es sich die Kündigung beim direkten Vorgesetzten und Personalabteilung in doppelter Ausführung einzureichen oder nur in der Personalabteilung mit der nachgelagerten mündlichen Information des Vorgesetzten?

Das kommt darauf an, wie dein Verhältnis zum Vorgesetzten ist und / oder sein soll.
Stell dir vor, du wärst Vorgesetzter. Würdest du gerne von deinem Mitarbeiter über seine Kündigung informiert werden oder von der Personalabteilung?
Formeller Ansprechpartner ist aber in jedem Fall nur die Personalabteilung.

Elmosaft

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Antw:Arbeitgeberwechsel und Kündigungsfrist
« Antwort #6 am: 18.05.2022 14:51 »
Jetzt noch eine ganz dumme Frage, empfiehlt es sich die Kündigung beim direkten Vorgesetzten und Personalabteilung in doppelter Ausführung einzureichen oder nur in der Personalabteilung mit der nachgelagerten mündlichen Information des Vorgesetzten?

Das kommt darauf an, wie dein Verhältnis zum Vorgesetzten ist und / oder sein soll.
Stell dir vor, du wärst Vorgesetzter. Würdest du gerne von deinem Mitarbeiter über seine Kündigung informiert werden oder von der Personalabteilung?
Formeller Ansprechpartner ist aber in jedem Fall nur die Personalabteilung.

Verstanden, ich habe gerade mit dem BR Rücksprache gehalten, da wurde mir mitgeteilt, dass man nicht aus befristeten Verträgen rauskommt. Persönlich sehe ich das anders, da mein Arbeitsvertrag in Verbindung mit dem §30 TVÖD geschlossen worden ist und daraus auch die Fristen und die Möglichkeit einer Kündigung resultieren.

Levana

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Antw:Arbeitgeberwechsel und Kündigungsfrist
« Antwort #7 am: 19.05.2022 06:28 »
Mal ganz blöd gefragt: was will der AG machen wenn du nicht auf Arbeit kommst? Dich kündigen?

Solange man keine Porduktionsausfälle o.Ä. verursacht das Schadensersatzansprüche nach sich zieht... oder frage nach einem Aufhebungsvertrag.

Elmosaft

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Antw:Arbeitgeberwechsel und Kündigungsfrist
« Antwort #8 am: 19.05.2022 07:38 »
Das Stimmt, dass wäre eine Option, wobei ich eine ordentliche Kündigung grundsätzlich bevorzuge.  Mit der Aussage vom BR bin ich mir auch nicht ganz sicher, da ich deren Kenntnisstand zum TV eher als gering einschätze.

WasDennNun

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Antw:Arbeitgeberwechsel und Kündigungsfrist
« Antwort #9 am: 20.05.2022 09:01 »
Verstanden, ich habe gerade mit dem BR Rücksprache gehalten, da wurde mir mitgeteilt, dass man nicht aus befristeten Verträgen rauskommt.
einvernehmliche Auflösungsverträge gehen immer, also erstmal üblicher Bullshit vom BR/PR
Zitat
Persönlich sehe ich das anders, da mein Arbeitsvertrag in Verbindung mit dem §30 TVÖD geschlossen worden ist und daraus auch die Fristen und die Möglichkeit einer Kündigung resultieren.
Grundsätzlich ist eine Taktik:
Kündigen wie man es für richtig hält, wenn der AG nicht dagegen klagt, wird die Kündigung rechtswirksam.
(so habe ich es zumindest verstanden)

Das einzige was einem zunächst droht ist halt ein Arbeitszeugnis, welches unschön ist, weil eben die "illegale" Kündigung dort drin steht.

Elmosaft

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Antw:Arbeitgeberwechsel und Kündigungsfrist
« Antwort #10 am: 20.05.2022 09:44 »
Mit dem BR habe ich mir das schon gedacht, danke. Das mit dem Arbeitszeugnis ist natürlich ein Punkt, der nicht zu vernachlässigen ist, wobei ich schon einen neuen Arbeitsvertrag in der Tasche habe (wurde abgeworben für 23.000€ mehr im Jahr).

Persönlich denke ich, dass die Einrichtung damit rechnen muss, dass bei befristeten Verträgen die MA irgendwann zum Ende der Vertragslaufzeit sich nach Alternativen umschauen und kündigen.