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Bearbeitungsgebühr Strafzettel

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Stressant:
Guten Tag,

ich wurde bei einer geschäftlichen Dienstreise geblitzt und habe einen Strafzettel bekommen. Das sehe ich auch ein, dass ich das selber zahle und habe kein Problem damit.

Das Problem: Unsere Dienstwagen sind bei einem Dienstleister gemietet wurden und der erhebt für jeden Strafzettel zusätzlich noch eine Gebühr, die ich auch noch zahlen soll.

Hier fehlt mir irgendwie die Einsicht, warum ich für die Verträge meines Arbeitsgeber zahlen soll und der sich Organisation für den Fuhrpark erspart, aber halt solche Kosten noch oben drauf kommen.

Ich bin TVöD beschäftigt und habe in meinem Arbeitsvertrag hierzu nichts gesondert aufgelistet. Ich kann mich auch nicht erinnern, hierzu etwas unterschrieben zu haben. Es könnte aber sein, dass es irgendwo eine Dienstanweisung oder ein Dokument in unserem interen Portal existiert, in dem das drin steht.

Der TVöD trifft hierzu so weit ich weiß keine Regelung.

Wäre auch als Berater mit teilweise mehreren Dienstreisen die Woche der erste Strafzettel seit 2,5 Jahren. Bezüglich der Pflichtverletzung. Es war auch "nur" 9 km/h zu schnell.

Viele Grüße
Stressant

Organisator:

--- Zitat von: Stressant am 17.05.2022 16:43 ---Guten Tag,

ich wurde bei einer geschäftlichen Dienstreise geblitzt und habe einen Strafzettel bekommen. Das sehe ich auch ein, dass ich das selber zahle und habe kein Problem damit.

Das Problem: Unsere Dienstwagen sind bei einem Dienstleister gemietet wurden und der erhebt für jeden Strafzettel zusätzlich noch eine Gebühr, die ich auch noch zahlen soll.

Hier fehlt mir irgendwie die Einsicht, warum ich für die Verträge meines Arbeitsgeber zahlen soll und der sich Organisation für den Fuhrpark erspart, aber halt solche Kosten noch oben drauf kommen.

Ich bin TVöD beschäftigt und habe in meinem Arbeitsvertrag hierzu nichts gesondert aufgelistet. Ich kann mich auch nicht erinnern, hierzu etwas unterschrieben zu haben. Es könnte aber sein, dass es irgendwo eine Dienstanweisung oder ein Dokument in unserem interen Portal existiert, in dem das drin steht.

Der TVöD trifft hierzu so weit ich weiß keine Regelung.

Wäre auch als Berater mit teilweise mehreren Dienstreisen die Woche der erste Strafzettel seit 2,5 Jahren. Bezüglich der Pflichtverletzung. Es war auch "nur" 9 km/h zu schnell.

Viele Grüße
Stressant

--- End quote ---

Dann würde ich einfach mal bei der für den Dienstwagen zuständigen Stelle fragen, woraus diese die zusätzlichen Kosten herleiten. Oder im internen Portal recherchieren.

Hain:
Moin,

soweit sich die Forderung der Arbeitgeberin aus Schadensersatz ableitet, ist die Forderung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit begrenzt (§ 3 Abs. 6 TVöD).

Grüße
Hain

Max:
Das Bußgeld darf der AG nicht direkt übernehmen,  selbst wenn er wollte. Es müsste halt später irgendwo bei der Leistungsprämie o.ä. berücksichtigt werden.

Die Verwaltungsgebühren würde liegen aber beim AG. Das wäre unverschämt sie dir in Rechnung zu stellen.

Lars73:
Ich sehe hier Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit als erfüllt an. Die Verwaltungsgebühr gehört zum angerichteten Schaden.

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