Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Tätigkeitsnachweis vom Vorgesetzten verlangt
clarion:
Hallo Nordlicht.
Zunächst finde ich es ungewöhnlich, dass Du so bald nach einer derart heftigen Panikattacke arbeiten gehst. Ich hätte erwartet, dass du in (stationäre) Behandlung gehst und nach einer gewissen Stabilisierung Wiedereingliederung und ggf. auch ein BEM machst.
Nun gilt es heraus zu finden, ob Du nur eine übergriffige Vorgesetzte hast oder ob sie in Absprache mit der Personalabteilung und der Hausspitze handelt. In ersteren Fall wird die Personalabteilung die Vorgesetzte hoffentlich in die Schranken verweisen Den zweiten Fall kann ich mir nur dann vorstellen, wenn es bereits früher längere Krankschreibung mit Leistungsminderung gegeben hat.
Ich würde den Personalrat oder den BEM Beauftragen kontaktieren, je nachdem zu wem Du mehr Vertrauen hast und mal nachfragen lassen auf welcher Grundlage diese Forderung beruht. Denn sollte der zweite Fall zutreffen, könnte man Dich loswerden wollen und sammelt Material.
Und parallel dazu kümmerst Du Dich hoffentlich um eine Behandlung, wobei es in manchen Städten sogar schwierig ist, einen Termin zu bekommen.
Garfield73:
--- Zitat von: Nordlicht97 am 18.05.2022 11:33 ---Das die Arbeitskraft abgesunken ist, ist nicht von der Hand zu weisen und ich habe es auch so kommuniziert, dass ich aufgrund dieser Geschichte momentan nicht in der Lage bin, die „normale“ Arbeitsleistung abzurufen.
Scheint bloß wohl egal zu sein :-\
--- End quote ---
Das ist mit Sicherheit nicht egal. Allerdings bist Du, solange Du kein Attest vorlegen kannst, das Deine eingeschränkte Leistungsfähigkeit bestätigt, zu 100 % dienstfähig und damit auch zu 100 % Leistung verpflichtet.
Tust Du das nicht müssen schließlich andere Mitarbeiter Deine Arbeiten mit erledigen.
Fällst Du krankheitsbedingt (zumindest teilweise) aus, kann unter Umständen auch Ersatz bzw. zeitweise Verstärkung beantragt werden.
Den Vorschlag von SwenTanorsch finde ich am zielführendsten.
Und zum Thema Tätigkeitsnachweis verlangen: Es ist vielleicht nicht die feine englische Art, dies ohne Begründung zu verlangen, aber mir wäre keine Vorschrift bekannt, nach der der Vorgesetzte eine solche abliefern müsste.
HansGeorg:
Und nicht vergessen, du befindest dich in einem Beamtenverhältnis auf Lebenszeit. Du bist nicht zur Arbeit verpflichtet, sondern musst nur nach bestem Gewissen und voller Hingabe deinen Dienst leisten. Ich will damit sagen, jemand müsste dir beweisen, dass du es nicht machst oder die Schiene über den Amtsarzt gehen, wenn er dir wirksam an den Kragen will. Beides ist mit sehr hohen Bürden verbunden.
Ytsejam:
--- Zitat von: Garfield73 am 19.05.2022 06:52 ---
Tust Du das nicht müssen schließlich andere Mitarbeiter Deine Arbeiten mit erledigen.
Fällst Du krankheitsbedingt (zumindest teilweise) aus, kann unter Umständen auch Ersatz bzw. zeitweise Verstärkung beantragt werden.
--- End quote ---
Und genau das wird gerne vergessen: Als Vorgesetzter hat man auch eine Fürsorgepflicht den Mitarbeitern gegenüber, die nun die Minderleistung eines Kollegen mit auffangen müssen. Dauerhafte Überforderung wirkt sich ja auch negativ auf deren Gesundheit aus. Von daher muss der Vorgsetzte feststellen, wieviel tatsächlich geleistet werden kann, um entsprechend für Ausgleich zu sorgen.
Vom Stil her mal ganz abgesehen - Natürlich erörtert man sowas persönlich inkl. Hintergründe, und nicht einfach per Mail.
Organisator:
--- Zitat von: Ytsejam am 19.05.2022 13:43 ---Vom Stil her mal ganz abgesehen - Natürlich erörtert man sowas persönlich inkl. Hintergründe, und nicht einfach per Mail.
--- End quote ---
Schlechter Stil ist eine Sache, hier wurde aber explizit nach einer rechtlichen Einschätzung gefragt. Und ich habe bislang zwar Meinungen gelesen, warum das Handeln der Führungskraft nicht in Ordnung sein soll, warum dies rechtlich jedoch nicht zulässig sein soll, wurde noch nicht dargelegt.
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