Bei uns (Berliner Bezirksamt) wurden nur dann bei abgelaufener Duldung weiterhin Leistungen gezahlt, wenn die Person nicht selbst schuldhaft noch keinen Termin beim Landesamt für Einwanderung erhalten hat.
Sprich, hat die Person einen Termin beantragt, gabs weiter Leistungen, wenn nein dann nicht (mit Ausnahme, dass wir zumindest für einen Übergangszeitraum die Wohnheimskosten weiter getragen haben).