Das größte Problem bei Höhergruppierungen ist aus meiner Sicht, dass die Beschäftigten dann auch andere Aufgaben bekommen müssen. Dabei sind sie doch gerade gut in dem, was sie aktuell machen, und sollen/wollen das auch weiterhin tun. Bei (dienstpostengebündelten) Beamten ergibt sich dieses Problem jedoch nicht, so dass hier ge-/befördert werden kann, ohne dass sich die Tätigkeit ändert.
Nein, ausgeübte und auszuübenden Tätigkeiten können sich doch durchaus unterscheiden.
Wenn man nicht "offiziell" übertariflich bezahlen will.
Ich kann den TBler doch eine Aufgaben mit angenommenen Zeitanteilen, die dann zur EG12 führen, übertragen und ihn dann die alten Dinge weitermachen lassen.
Da braucht es halt nur ein wenig phanatasie und goodwill
oder halt eine AG der sich eine fehlerhafte Rechtsmeinung bzgl. der Eingruppierung bildet (zum Vorteil des TBlers)