Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
A11 oder 9b?
WasDennNun:
Wenn man jemanden Binden will ist alles Vorstellbar.
Dazu muss erstmal der Kalk aus dem Beamtenpersonalerkopf rieseln und dann geht das.
Wenn ich sehe was bei uns für kapriolen gemacht werden um Beamten auf gewisse Posten zu bugsieren.
(Stellenbewertung hoch runter rechts links bis es passt), dann kann man dieses gemauschel ja noch leichter (und rechtssicherer) beim TBler machen.
Aber du hast natürlich Recht: Jemanden zu verbeamten ist eine stärkere Kette ääh Bindung, die man anlegen kann.
Organisator:
--- Zitat von: WasDennNun am 20.05.2022 10:42 ---Wenn man jemanden Binden will ist alles Vorstellbar.
Dazu muss erstmal der Kalk aus dem Beamtenpersonalerkopf rieseln und dann geht das.
Wenn ich sehe was bei uns für kapriolen gemacht werden um Beamten auf gewisse Posten zu bugsieren.
(Stellenbewertung hoch runter rechts links bis es passt), dann kann man dieses gemauschel ja noch leichter (und rechtssicherer) beim TBler machen.
Aber du hast natürlich Recht: Jemanden zu verbeamten ist eine stärkere Kette ääh Bindung, die man anlegen kann.
--- End quote ---
Das größte Problem bei Höhergruppierungen ist aus meiner Sicht, dass die Beschäftigten dann auch andere Aufgaben bekommen müssen. Dabei sind sie doch gerade gut in dem, was sie aktuell machen, und sollen/wollen das auch weiterhin tun. Bei (dienstpostengebündelten) Beamten ergibt sich dieses Problem jedoch nicht, so dass hier ge-/befördert werden kann, ohne dass sich die Tätigkeit ändert.
WasDennNun:
--- Zitat von: Organisator am 20.05.2022 11:19 ---Das größte Problem bei Höhergruppierungen ist aus meiner Sicht, dass die Beschäftigten dann auch andere Aufgaben bekommen müssen. Dabei sind sie doch gerade gut in dem, was sie aktuell machen, und sollen/wollen das auch weiterhin tun. Bei (dienstpostengebündelten) Beamten ergibt sich dieses Problem jedoch nicht, so dass hier ge-/befördert werden kann, ohne dass sich die Tätigkeit ändert.
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;D
Nein, ausgeübte und auszuübenden Tätigkeiten können sich doch durchaus unterscheiden.
Wenn man nicht "offiziell" übertariflich bezahlen will.
Ich kann den TBler doch eine Aufgaben mit angenommenen Zeitanteilen, die dann zur EG12 führen, übertragen und ihn dann die alten Dinge weitermachen lassen. ::)
Da braucht es halt nur ein wenig phanatasie und goodwill
oder halt eine AG der sich eine fehlerhafte Rechtsmeinung bzgl. der Eingruppierung bildet (zum Vorteil des TBlers)
Tagelöhner:
--- Zitat von: Organisator am 20.05.2022 11:19 ---...Dabei sind sie doch gerade gut in dem, was sie aktuell machen, und sollen/wollen das auch weiterhin tun..
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Das ist doch aber kein Phänomen was explizit auf Tarifbeschäftigte zutrifft, ganz im Gegenteil. Das was Du beschreibst nennt sich meiner Erinnerung nach "Peter-Prinzip" (gerne googlen) und kommt aus meinen Beobachtungen auch ganz massiv im Beamtenbereich vor. Also beruflicher Aufstieg bis zum Grad der eigenen Inkompetenz.
Da bewerben sich eigentlich für höhere Aufgaben ungeeignete Personen, meist rein aus monetären Gründen (Versorgungsansprüche, Beförderungen) auf höhere Stellen, und werden dann teilweise durch den Nasenfaktor oder aufgrund Stellenbesetzungsdruck bei gleichzeitig schlechter Bewerberlage sogar auf diese Posten gesetzt.
Die dann freiwerdende Stelle wurde davor von diesen Personen kompetent ausgefüllt und es entsteht eine Lücke die schlecht geschlossen werden kann.
Organisator:
--- Zitat von: Tagelöhner am 20.05.2022 12:05 ---
--- Zitat von: Organisator am 20.05.2022 11:19 ---...Dabei sind sie doch gerade gut in dem, was sie aktuell machen, und sollen/wollen das auch weiterhin tun..
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Das ist doch aber kein Phänomen was explizit auf Tarifbeschäftigte zutrifft (...)
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Nein, überhaupt nicht. Die Beförderung in die Inkompetenz ist unabhängig vom beruflichen Status. Ich will nur darauf hinaus, dass man mit einer Höhergruppierung neue Aufgaben übertragen muss (oder @WDN kreativ werden muss) und die alten Aufgaben nicht mehr erledigt werden können. Dienstpostengebündelte Beamte kann man befördern, ohne die Aufgaben zu ändern.
Zudem kommt noch, dass Beamte auch nach A13g und ggf. +Z befördert werden können, wohingegen es bei Tarifbeschäftigten im Verwaltungsbereich schon bei der E12 erhebliche Probleme gibt.
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