Beamte und Soldaten > Beamte der Länder
[Allg] Beaufsichtigung von Abiturklausuren (Dienstpflicht oder Mehrarbeit ?)
Chrisdus:
--- Zitat von: Hiko am 20.05.2022 11:39 ---
Zum Thema:
Bei uns ist jeder stundenplanrelevante Einsatz auch Mehrarbeit (Gymnasium, NRW). Egal ob Vertretungsstunde oder Klausuraufsicht, die nicht zu Entfall von eigenen Stunden geführt hat.
--- End quote ---
Für NRW lohnt sich der Blick in die BASS 21-22 Nr. 21 (https://bass.schul-welt.de/1056.htm) um zu sehen, dass es so eben genau nicht ist. Die SL ist dafür verantwortlich, entsprechende Abrechnungen vorzunehmen.
Für Prüfungsaufsichten ist genau geregelt, dass diese eben keine Überstunden darstellen.
Abgesehen davon ist es schon ein Entgegenkommen, dass Sie für Tätigkeiten wie die der Klassenleitung Anrechnungsstunden erhalten.
Als Beamter mit A13 oder mehr sollte man sich eigentlich der eigenen Dienstpflichten bewusst sein und der damit einhergehenden vorzüglichen Besoldung im Vergleich zu vergleichbaren Tätigkeiten in der PW.
photosynthese:
--- Zitat von: Chrisdus am 20.05.2022 14:57 ---
--- Zitat von: Hiko am 20.05.2022 11:39 ---
Zum Thema:
Bei uns ist jeder stundenplanrelevante Einsatz auch Mehrarbeit (Gymnasium, NRW). Egal ob Vertretungsstunde oder Klausuraufsicht, die nicht zu Entfall von eigenen Stunden geführt hat.
--- End quote ---
Für NRW lohnt sich der Blick in die BASS 21-22 Nr. 21 (https://bass.schul-welt.de/1056.htm) um zu sehen, dass es so eben genau nicht ist. Die SL ist dafür verantwortlich, entsprechende Abrechnungen vorzunehmen.
Für Prüfungsaufsichten ist genau geregelt, dass diese eben keine Überstunden darstellen.
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Richtig. Die Verwirrung entsteht aber sicherlich daher, dass das nur für Prüfungen (in NRW: ZAP, Zentralklausur EF und Abitur) gilt, für normale Klausuraufsichten widersprüchlicherweise nicht, da das als Unterricht und somit ggf. als Mehrarbeit gilt. Der Widerspruch entsteht dadurch, dass es in der normalen Klausuraufsicht im Fremdkurs eine überschaubare Anzahl Aufgaben gibt, im Abitur mit Protokollführung, Informationspflichten etc. allerdings erheblich mehr zu beachten ist. Die Rechtslage ist aber (zumindest in NRW) genau so.
--- Zitat ---Abgesehen davon ist es schon ein Entgegenkommen, dass Sie für Tätigkeiten wie die der Klassenleitung Anrechnungsstunden erhalten.
--- End quote ---
Das ist in NRW Teil der Selbstverwaltung einer Schule. Es gibt ein gewisses Stundenkontingent, das für verschiedene Aufgaben verteilt werden kann; die Art und Weise wird durch die üblichen Gremien (hier: Lehrer*innenkonferenz->Schulkonferenz) geregelt.
Hiko:
--- Zitat von: Poincare am 20.05.2022 14:39 ---Die 40/41 Stunden kommen natürlich nur hin, wenn bis auf 6 Wochen auch in den Ferien 40/41 Stunden, also zumindest von 7:30 bis 16:00 gearbeitet wird, im Regelfall. Wenn man im Extremfall in den Ferien gar nicht arbeiten würde, müsste man schon so um die 49-50 Stunden leisten (zumindest in BW).
Ich habe schon mit mehreren Personen gesprochen, die in die Schulverwaltung gewechselt sind, mit regulärer Wochenarbeitszeit/Urlaubsregelung, da hat sich noch keiner über die Arbeitszeitreduzierung im Vergleich zu Lehrkraft/SL gefreut, eher umgekehrt.
Für mich ist der Hauptpunkt, dass die Art der Zeiterfassung es für alle Beteiligten intransparent macht, und da gibt es natürlich Personen, die es ausnutzen, und Personen, die sich ausbeuten. Und am Ende erfassen die wenigsten Lehrkräfte tatsächlich ihre Arbeitszeit und haben selbst nur ein sehr unklare Bild, wie viele Stunden sie tatsächlich arbeiten.
--- End quote ---
Die Studien zur Arbeitszeiterfassung berücksichtigen natürlich auch die Ferien. Insbesondere am Gymnasium liegt man trotz Ferien seit Jahrzehnten deutlich über dem Soll.
@Chrisdus:
--- Zitat ---und der damit einhergehenden vorzüglichen Besoldung im Vergleich zu vergleichbaren Tätigkeiten in der PW.
--- End quote ---
Es ist immer wieder interessant zu sehen, dass man in diesem Forum hier gerne hinsichtlich der Besoldungsruppen nach oben tritt. Der deutsche Neidmichel wird scheinbar weniger kulturell weitergegeben, als genetisch weitervererbt. Anders kann ich mir nicht erklären, warum man mit haltlosen Behauptungen aus dem verstaubten Amtsbüro (oder von der Couch in Muttis Wohnzimmer) um sich wirft. Mein Kollege, der Mathematik und Physik unterrichtet, musste jedenfalls gerade laut lachen, als ich ihm die Passage weitergeleitet habe.
Chrisdus:
--- Zitat von: photosynthese am 20.05.2022 15:03 ---
Das ist in NRW Teil der Selbstverwaltung einer Schule. Es gibt ein gewisses Stundenkontingent, das für verschiedene Aufgaben verteilt werden kann; die Art und Weise wird durch die üblichen Gremien (hier: Lehrer*innenkonferenz->Schulkonferenz) geregelt.
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Das ist mir bewusst. Aber es ist ein Entgegenkommen eben genau dieser Gremien, dafür die Anrechnungsstunden zu verwenden. An vielen Schulen ist das nicht der Fall.
--- Zitat von: Hiko am 20.05.2022 15:25 ---
Es ist immer wieder interessant zu sehen, dass man in diesem Forum hier gerne hinsichtlich der Besoldungsruppen nach oben tritt. Der deutsche Neidmichel wird scheinbar weniger kulturell weitergegeben, als genetisch weitervererbt. Anders kann ich mir nicht erklären, warum man mit haltlosen Behauptungen aus dem verstaubten Amtsbüro (oder von der Couch in Muttis Wohnzimmer) um sich wirft. Mein Kollege, der Mathematik und Physik unterrichtet, musste jedenfalls gerade laut lachen, als ich ihm die Passage weitergeleitet habe.
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Ich antworte weder aus einem Amtsbüro, noch von Muttis Couch. Daneben kenne ich mich mit dem Arbeitspensum von Korrekturfächern, der Arbeitsbelastung innerhalb eines Schulsystems und der ungleichen Verteilung von Arbeitsbelastungen sehr gut aus.
Ich glaube eher, dass Sie gerade nach "oben" treten. Bleiben Sie ruhig in Ihrem Glauben, unterbezahlt und in der PW wesentlich besser bedient zu sein. Ihre Art des Schreibens ist anmaßend und herablassend.
Hiko:
Ich empfinde nicht, dass ich unterbezahlt bin. Aber auch nicht überbezahlt. Und ich habe es weder im öD, noch in der freien Wirtschaft jemals eingesehen, unbezahlte Überstunden zu machen. In allen Konstellationen kannte bzw. kenne ich meine Verpflichtungen im jeweiligen Arbeits- und Dienstverhältnis. Und die im Dienst empfinde ich oft zutiefst ungleich und ungerecht verteilt (Fürsorgepflicht des Dienstherren!). Und den mangelnden Rückhalt in Gesellschaft und Beamtentum halte ich für gefährlich und bedauerlich und für wenig förderlich. Insbesondere, wenn das einerseits auf Annekdötchen basiert und auf der anderen Seite Allwissenheit für sich beansprucht wird.
Im Netz duzt man sich übrigens. Aber ich weiß, man duzt, wen man möchte. Netz ist Neuland und so.
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