Es hängt davon ab ob es einschlägige Berufserfahrung ist und was man vor Vertragsabschluss verhandelt.
Bei mindestens drei Jahre einschlägige Berufserfahrung zumindest Stufe 3. Alles andere ist Verhandlungssache und kann zu Stufe 1-4 (ggf. auch mehr wenn genug förderliche Berufserfahrung vorliegt).