Hallo liebes Forum,
vor Kurzem habe ich mich als wissenschaftlicher Mitarbeiter an einer Uni beworben und eine Zusage bekommen. Ich habe dann auch mündlich zugesagt aber mit dem schriftlichen Vertrag dauert es wohl noch etwas. Die Frage: Kann ich mich von meiner mündlichen Zusage ohne Folgen zurückziehen? Oder wäre das ein Vertragsbruch?
Über den Inhalt des Jobs haben wir schon gesprochen und die allgemeinen Bedingungen einer befristeten Beschäftigung an der Uni kenne ich auch, da ich an der Uni bereits in einer anderen Fakultät tätig bin. Kann man mir daraus den Strick drehen, dass der schriftliche Vertrag nur noch pro Forma gewesen wäre und die mündliche Zusage zählt?
Danke und viele Grüße
Mo