Autor Thema: Stufenverhandlungen im öffentlichen Dienst (TVöD)  (Read 12828 times)

samy

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Hallo zusammen,

ich habe seit 2016 einen Doktortitel von einer deutschen Universität. Während meines Promotionsstudiums hatte ich ein Stipendium, im Gegensatz zu den meisten Doktoranden in Deutschland, die eine vertragliche Anstellung haben. Bevor ich nach Deutschland kam, hatte ich verschiedene Stellen in meinem Heimatland. Als ich meine erste Stelle an einer deutschen Universität nach meiner Promotion bekam, wurde mir E13 mit Stufe 1 angeboten. Damals wusste ich noch nicht, wie das funktioniert, also habe ich einfach zugesagt. Später erfuhr ich, dass alle meine Kollegen mit der gleichen Erfahrung eine höhere Entgeltgruppe und eine höhere Stufe haben, und sogar meine Doktoranden haben eine höhere Stufe als ich. Derzeit bin ich in der Entelgruppe 13, Stufe 3

Jetzt habe ich ein neues Angebot von einer anderen Einrichtung erhalten und möchte angesichts meiner Erfahrung und meines Abschlusses ein angemessenes Gehalt erhalten. Kann ich mit der Entgeltgruppe und der Stufe verhandeln und sie bitten, meine Promotionszeit und meine Auslandserfahrung zu berücksichtigen?

Wie stehen die Chancen, dass die Personalabteilung meinen Vorschlag annimmt?

Ich danke Ihnen!
« Last Edit: 22.05.2022 17:17 von samy »

BalBund

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Antw:Stufenverhandlungen im öffentlichen Dienst (TVöD)
« Antwort #1 am: 22.05.2022 19:13 »
Höhere Stufen KÖNNEN durch den Arbeitgeber gewährt werden, wenn die Vordienstzeit als dienlich angesehen wird. Es gibt aber kein muss, gelebte Praxis wäre, dass man deine aktuelle Stufe übernimmt.

Eine Neueinstellung wäre i.d.R. maximal bis Stufe 3 erfolgt, da wird also mMn nicht viel zu verhandeln sein. Als Lebenserfahrung abschreiben dürfte der beste Rat sein.

samy

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Antw:Stufenverhandlungen im öffentlichen Dienst (TVöD)
« Antwort #2 am: 22.05.2022 20:06 »
Höhere Stufen KÖNNEN durch den Arbeitgeber gewährt werden, wenn die Vordienstzeit als dienlich angesehen wird. Es gibt aber kein muss, gelebte Praxis wäre, dass man deine aktuelle Stufe übernimmt.

Eine Neueinstellung wäre i.d.R. maximal bis Stufe 3 erfolgt, da wird also mMn nicht viel zu verhandeln sein. Als Lebenserfahrung abschreiben dürfte der beste Rat sein.

Danke für Ihre Antwort aber ich glaube nicht, dass das stimmt, weil ich viele Fälle kenne, in denen der neue Mitarbeiter eine hohe Stufe (manchmal 6) erreicht hat. Siehe auch https://www.academics.de/ratgeber/gehalt-oeffentlicher-dienst

samy

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Antw:Stufenverhandlungen im öffentlichen Dienst (TVöD)
« Antwort #3 am: 22.05.2022 21:13 »
Hallo zusammen,

ich habe seit 2016 einen Doktortitel von einer deutschen Universität. Während meines Promotionsstudiums hatte ich ein Stipendium, im Gegensatz zu den meisten Doktoranden in Deutschland, die eine vertragliche Anstellung haben. Bevor ich nach Deutschland kam, hatte ich verschiedene Stellen in meinem Heimatland. Als ich meine erste Stelle an einer deutschen Universität nach meiner Promotion bekam, wurde mir E13 mit Stufe 1 angeboten. Damals wusste ich noch nicht, wie das funktioniert, also habe ich einfach zugesagt. Später erfuhr ich, dass alle meine Kollegen mit der gleichen Erfahrung eine höhere Entgeltgruppe und eine höhere Stufe haben, und sogar meine Doktoranden haben eine höhere Stufe als ich. Derzeit bin ich in der Entelgruppe 13, Stufe 3

Jetzt habe ich ein neues Angebot von einer anderen Einrichtung erhalten und möchte angesichts meiner Erfahrung und meines Abschlusses ein angemessenes Gehalt erhalten. Kann ich mit der Entgeltgruppe und der Stufe verhandeln und sie bitten, meine Promotionszeit und meine Auslandserfahrung zu berücksichtigen?

Wie stehen die Chancen, dass die Personalabteilung meinen Vorschlag annimmt?

Ich danke Ihnen!

EDIT:

Gleichzeitig habe ich ein Angebot von einem privatwirtschaftlichen Arbeitgeber mit einem hohen Gehalt und einer Positionsbezeichnung erhalten. Kann ich dieses Angebot nutzen, um die Stufe mit der neuen Behörde zu verhandeln?

WasDennNun

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Antw:Stufenverhandlungen im öffentlichen Dienst (TVöD)
« Antwort #4 am: 22.05.2022 22:26 »
Hallo zusammen,

ich habe seit 2016 einen Doktortitel von einer deutschen Universität. Während meines Promotionsstudiums hatte ich ein Stipendium, im Gegensatz zu den meisten Doktoranden in Deutschland, die eine vertragliche Anstellung haben. Bevor ich nach Deutschland kam, hatte ich verschiedene Stellen in meinem Heimatland. Als ich meine erste Stelle an einer deutschen Universität nach meiner Promotion bekam, wurde mir E13 mit Stufe 1 angeboten. Damals wusste ich noch nicht, wie das funktioniert, also habe ich einfach zugesagt. Später erfuhr ich, dass alle meine Kollegen mit der gleichen Erfahrung eine höhere Entgeltgruppe und eine höhere Stufe haben, und sogar meine Doktoranden haben eine höhere Stufe als ich. Derzeit bin ich in der Entelgruppe 13, Stufe 3

Jetzt habe ich ein neues Angebot von einer anderen Einrichtung erhalten und möchte angesichts meiner Erfahrung und meines Abschlusses ein angemessenes Gehalt erhalten. Kann ich mit der Entgeltgruppe und der Stufe verhandeln und sie bitten, meine Promotionszeit und meine Auslandserfahrung zu berücksichtigen?

Wie stehen die Chancen, dass die Personalabteilung meinen Vorschlag annimmt?

Ich danke Ihnen!

EDIT:

Gleichzeitig habe ich ein Angebot von einem privatwirtschaftlichen Arbeitgeber mit einem hohen Gehalt und einer Positionsbezeichnung erhalten. Kann ich dieses Angebot nutzen, um die Stufe mit der neuen Behörde zu verhandeln?
Natürlich, keiner zwingt dich einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben, der nicht deinen wünschen entspricht.

Und natürlich kann der AG, wenn er möchte dir höhere Stufen zugestehen.
Sei es tariflich oder übertariflich.
Wenn BalBund sagt es ist idR nur Stufe 3 möglich und es ist nichts zu verhandeln, dann irrt er in der Tat.
Wo er Recht hat, die meisten lassen das mit sich machen.

clarion

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Antw:Stufenverhandlungen im öffentlichen Dienst (TVöD)
« Antwort #5 am: 22.05.2022 22:46 »
Hallo,

natürlich kannst Du verhandeln.  Und wenn Du im universitären Bereich  bleibst,  wird man das kennen,  dass Postdocs verhandeln.  Du musst nur bereit sein, u.U. die Konsequenzen zu ziehen und das Gegeangebot, was man in der Verhandlung auch erwähnen kann,  anzunehmen.

Physiker

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Antw:Stufenverhandlungen im öffentlichen Dienst (TVöD)
« Antwort #6 am: 23.05.2022 18:04 »
Universitäre Arbeitgeber  zeigen, insbesondere wenn es sich um Stellen für WissenschaftlerInnen handelt, die aus Drittmitteln finanziert sind, normalerweise etwas mehr Flexibilität als der restliche öffentliche Dienst. Ähnliches gilt für Helmholtz und Fraunhofer und manche Direktoren bei der Max Planck Gesellschaft. Insofern hängt die Antwort hier sehr vom Einzelfall ab. Ich habe an meiner Universität durchaus schon Neueinstellungen in Stufe 4 gesehen.

samy

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Antw:Stufenverhandlungen im öffentlichen Dienst (TVöD)
« Antwort #7 am: 24.05.2022 13:45 »
Ich danke Ihnen allen für Ihre Antworten! Ist die Verhandlung mit dem neuen Arbeitgeber offen oder gibt es irgendwelche Grenzen, die kontrollieren, was der Arbeitgeber mir anbieten kann. Ich konnte aus $16 TVöD nicht verstehen. 

WasDennNun

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Antw:Stufenverhandlungen im öffentlichen Dienst (TVöD)
« Antwort #8 am: 24.05.2022 14:06 »
tarifliche Grenze 1: §16.2. :
3Unabhängig davon kann der Arbeitgeber bei Neueinstellungen zur Deckung des Personalbedarfs Zeiten einer vorherigen beruflichen Tätigkeit ganz oder teilweise für die Stufenzuordnung berücksichtigen, wenn diese Tätigkeit für die vorgesehene Tätigkeit förderlich ist.

Also wenn du insgesamt 8 Jahre schon gearbeitet hast, dann können auch nur max 8 Jahre anerkannt werden.

und zwei:
6) 1Zur Deckung des Personalbedarfs oder zur Bindung von qualifizierten Fachkräften kann Beschäftigten abweichend von der tarifvertraglichen Einstufung ein bis zu zwei Stufen höheres Entgelt ganz oder teilweise vorweg gewährt werden


Also mit 3 Jahren beruflichen Tätigkeiten kann man das Geld der Stufe 5 erhalten mit 6 Jahren das der Endstufe.
Aber nur wenn die Tätigkeiten förderlich waren und der AG dich will und keine alternativen hat

samy

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Antw:Stufenverhandlungen im öffentlichen Dienst (TVöD)
« Antwort #9 am: 24.05.2022 15:15 »
Also mit 3 Jahren beruflichen Tätigkeiten kann man das Geld der Stufe 5 erhalten mit 6 Jahren das der Endstufe.
Aber nur wenn die Tätigkeiten förderlich waren und der AG dich will und keine alternativen hat

Nur so aus Neugier: Kann der neue Arbeitgeber in folgendem Fall die Stufe 6 anbieten?

Jemand, der 4 Jahre Erfahrung bei einem anderen Arbeitgeber hat, aber aufgrund hervorragender Leistungen die Stufe 4 erreicht hat, wenn er das fünfte Jahr beginnt (gemäß § 17 Abs. 2).

Kann der neue Arbeitgeber unter Berücksichtigung von Stufe 4 zwei weitere Stufen gewähren (Im Ergebnis  Stufe 6) oder muss er die tatsächliche Stufe anhand der Erfahrungsjahre berechnen (Im Ergebnis Stufe 5)?


WasDennNun

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Antw:Stufenverhandlungen im öffentlichen Dienst (TVöD)
« Antwort #10 am: 24.05.2022 18:59 »
Wenn du schon in Stufe 4 bist, kann der neue AG diese Stufe übernehmen (zumindest im TV-L, da §16 2a, musste in tvöd Bund mal nachschauen, wo und ob es das dort auch gibt) und die dann die Zulage zur Stufe 6 gewähren.
Man ist dann Stufe 4 bekommt Entgelt der Stufe 6

cyrix42

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Antw:Stufenverhandlungen im öffentlichen Dienst (TVöD)
« Antwort #11 am: 26.05.2022 22:05 »
Während meines Promotionsstudiums hatte ich ein Stipendium, im Gegensatz zu den meisten Doktoranden in Deutschland, die eine vertragliche Anstellung haben.

Moin, wenn du während der Zeit des Stipendienbezugs nicht angestellt warst, kannst du in dieser Zeit auch keine Berufserfahrung gesammelt haben. Insofern sind Zeiten als Stipendiat_in eher schlecht für die spätere betrachtung der Stufen, weil man eben als Berufsanfänger einsteigt, während andere schon auf ihrer Quali-Stelle 3+ Jahre Berufserfahrung angesammelt haben.

ABER: Es kommt bei der Frage nach einschlägiger Berufserfahrung, die ja zu berücksichtigen ist, nicht auf die Höhe der damit verbrachten Wochenarbeitszeit an. Viele Promotions-Stipendien lassen die Möglichkeit, dass man bis zu 10h/Woche im Wissenschaftsbereich arbeitet, was ich damals als WHK auch getan habe um das Stipendium entsprechend aufzubessern. Diese Zeit lässt sich dann widerum schon als einschlägige Berufserfahrung anrechnen, wenn man i.W. die Tätigkeiten als WiMi ausführt (sprich Forschung und Lehre)...

Du schreibst von "meine Doktoranden", d.h., du bist zumindest habilitiert, und hast auch das Recht, eigene Promovenden zu betreuen? Je nach Hochschulgesetz muss man dafür ja eine Professur inne haben; je nach Land vielleicht aber auch schon, wenn man "nur" die dafür nötigen Voraussetzungen schon erfüllt, ohne derzeit schon eine Professur zu haben. Jedenfalls würde ich dann mal nachhaken, was zumindest mit der EG 14 ist.


Zitat
Jetzt habe ich ein neues Angebot von einer anderen Einrichtung erhalten und möchte angesichts meiner Erfahrung und meines Abschlusses ein angemessenes Gehalt erhalten.

Handelt es sich um eine Uni o.Ä. im Geltungsbereich des TV-L (wie die meisten Unis in Deutschland)? Wenn ja, dann befändest du dich hier im falschen Unterforum zum TVöD; es würde aber der §40 TV-L mit seinen Sonderregelungen für Angestellte an Hochschulen greifen, insbesondere die Nr. 5 Satz 4:

"Werden Beschäftigte in den Entgeltgruppen 13 bis 15 eingestellt, gilt ergänzend: Zeiten mit einschlägiger Berufserfahrung an anderen Hochschulen oder außeruniversitären Forschungseinrichtungen werden grundsätzlich anerkannt."

Insofern wird automatisch die bisher erreichte Stufe und dieser die bisher schon absolvierte Laufzeit übernommen. Wie dies im TVöD geregelt ist, und ob es da eine entsprechende Ausnahmeregelung für Wissenschaftler gibt, weiß ich nicht, müssten entsprechend kompetente Leute nachschauen.

lorde

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« Antwort #12 am: 23.08.2022 09:06 »
Verhandeln im öffentlichen Sektor ist eine Frage der Fähigkeiten und der Erfahrung. Es kann schwierig sein, Menschen, die nicht an den Umgang mit Problemen oder Verhandlungen gewöhnt sind, eine Idee zu vermitteln. Aber wenn Sie es wie ein Gespräch angehen, haben Sie bessere Erfolgsaussichten.

JesuisSVA

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« Antwort #13 am: 23.08.2022 11:56 »
Warum genau fledderst Du diese Threadleiche und gibst irgendeinen dümmlichen Allgemeinplatz zum besten, der inhaltlich nichts damit zu tun hat? Brauchst Du irgendeine Zahl von Mindestbeiträgen, um Spam zu Potenzpillen posten zu können oder was stimmt nícht mit Dir?

Organisator

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Antw:Stufenverhandlungen im öffentlichen Dienst (TVöD)
« Antwort #14 am: 23.08.2022 13:36 »
Warum genau fledderst Du diese Threadleiche und gibst irgendeinen dümmlichen Allgemeinplatz zum besten, der inhaltlich nichts damit zu tun hat? Brauchst Du irgendeine Zahl von Mindestbeiträgen, um Spam zu Potenzpillen posten zu können oder was stimmt nícht mit Dir?

Scheint in diese Richtung zu gehen, wenn man die Signatur sieht...