Ich (EG 9a) habe vom 11.01.2021 bis 09.04.2021 die gesamte Tätigkeit von einer Kollegin (EG 10) übernommen, da sie aufgrund Krankheit abwesend war. Nun habe ich mitbekommen, dass mir eine Zulage zusteht. Dies habe ich der Personalstelle mitgeteilt, worauf ich folgende Antwort bekommen habe:
"Nach Überprüfung, muss ich dir leider mitteilen, dass wir dir für diesen Zeitraum keine Zulage gemäß § 14 TVöD gewähren können. Hier muss ich auf die tarifliche Ausschlussfrist nach § 37 TvöD, von 6 Monaten verweisen. Darüber hinaus erfolgte für die damalige Krankheitsbedingte Abwesenheit von Frau ......, keine Mitteilung durch den Fachbereich 32 insbesondere durch den Fachbereichsleiter, dass du in dieser Zeit Höherwertige Tätigkeiten von Frau ..... übernommen hast. Durch diesen Umstand können wir dir bedauerlicherweise keine Zulage gemäß § 14 TvöD rückwirkend gewähren."
Ist da wirklich rechtens so ??