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"Verwaltungslehrgang von der Amtsleitung abgelehnt“
schaf1981:
"Verwaltungslehrgang von der Amtsleitung abgelehnt“
-Eingruppiert in der E9a
-3 jährige kaufmännische Ausbildung in der Freien Marktwirtschaft
-laut Verwaltungsakademie alle Voraussetzungen gegeben
Frage:
Muss ich das so hinnehmen oder habe ich ein Recht auf den Verwaltungslehrgang?
Meine derzeitige Tätigkeit benötigt den V1 NICHT, habe ich trotzdem ein Recht darauf, sonst kommt man ja aufgrund dieses Sachverhalts nie aus dem Hamsterrad.
Bei Fortbildungsbeauftragte ist nur eine Vertretung telefonisch erreichbar und kann keine Auskunft geben.
Organisator:
--- Zitat von: schaf1981 am 23.05.2022 13:20 ---"Verwaltungslehrgang von der Amtsleitung abgelehnt“
-Eingruppiert in der E9a
-3 jährige kaufmännische Ausbildung in der Freien Marktwirtschaft
-laut Verwaltungsakademie alle Voraussetzungen gegeben
Frage:
Muss ich das so hinnehmen oder habe ich ein Recht auf den Verwaltungslehrgang?
Meine derzeitige Tätigkeit benötigt den V1 NICHT, habe ich trotzdem ein Recht darauf, sonst kommt man ja aufgrund dieses Sachverhalts nie aus dem Hamsterrad.
Bei Fortbildungsbeauftragte ist nur eine Vertretung telefonisch erreichbar und kann keine Auskunft geben.
--- End quote ---
Woraus würdest du ein Recht auf Verwaltungslehrgang ableiten?
Was versprichst du dir von dem Verwaltungslehrgang I? Bei Stellen ab E9b ist doch regelmäßig der Verwaltungslehrgang II erforderlich.
schaf1981:
Woraus würdest du ein Recht auf Verwaltungslehrgang ableiten?
Bei meinen derzeitigen Wissensstand, kann ich kein Recht ableiten, da mir dazu das Wissen fehlt.
Was versprichst du dir von dem Verwaltungslehrgang I? Bei Stellen ab E9b ist doch regelmäßig der Verwaltungslehrgang II erforderlich.
Das ich für höhere Stelle einen V2 benötige, ist mir geläufig und wie schon richtig erkannt, benötigt man für den V2 (gehobener Dienst) zuerst einmal den V1.
Ich möchte mich für die Zukunft vorbereiten, um auch für Verwaltungstätigkeiten den Zugang zu erhalten, selbst im öffentlichen Dienst gibt es Veränderungen oder Stellenabbau.
Ich erhöhe damit das Spektrum, um nicht nur für eine Hand voll Stellen, die formalen Voraussetzung zu erfüllen.
Unknown:
Man könnte den V2 doch berufsbegleitend machen. So kann man sich ebenso auf die Zukunft vorbereiten.
Organisator:
Da würde ich eher einen Bachelor machen, dann sparst du dir den V1 und V2.
Für den gehobenen Dienst (Beamtenlaufbahn) reicht ein V2 nicht aus, da brauchts ohnehin einen Bachelor.
Ansonsten kann ich auch kein Recht für einen wie auch immer geartete Fortbildung erkennen, soweit sie nicht für die Tätigkeit erforderlich ist. Für deine jetzigen Tätigkeiten ist kein V1 erforderlich. Hier würde ich mal in ein Personalentwicklungskonzept schauen, inwieweit der Besuch der Verwaltungslehrgange geregelt ist.
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