Autor Thema: Mitnahme Stufenzuordnung und Stufenlaufzeit, 16 (2a) TV-L  (Read 1541 times)

HochimNorden

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Liebes Forum,
mein jetziger Arbeitgeber hatte meine Stufenzuordnung auf meinen Antrag hin aus dem vorhergehenden Arbeitsverhältnis (AV) übernommen, die Stufenlaufzeit begann von vorn. Nun wechsle ich erneut zu einem dritten Arbeitgeber (alles Arbeitsverhältnisse im TV-L) und habe neben Mitnahme der Stufenzuordnung die Mitnahme der Stufenlaufzeit beantragt,weil ich nun kurz vor einer höheren Stufe stehe. Jetzt beginnt der SB, dem das damalige Übernahmeschreiben des jetzigen Arbeitgebers vorliegt, sämtliche Anstellungsverhältnisse meines Berufslebens zu überprüfen (ich habe viel Berufserfahrung).
Aus meiner Sicht wäre nur das jetzige AV bezüglich Mitnahme Stufe und Stufenlaufzeit zu überprüfen, was Zeit und Mühe sparen würde. Ich wechsle nicht, falls meinem Antrag nicht stattgegeben wird. Oder ist 16 (2a) TV-L da juristisch unklar? Danke im voraus.

Lars73

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Erfolgt denn die Stufenzuordnung nach § 16 (2a) TV-L oder nach § 16 (2) Satz 4 TV-L?

Da der Arbeitgeber bei der Anwendung des § 16 (2a) TV-L frei ist kann er die Anwendung von weitgehend beliebigen Bedingungen abhängig machen. Nur wenn er schon zugesagt hat, dass er die Stufe und Stufenlaufzeit vollständig nach § 16 (2a) TV-L übernimmt wäre seine Prüfung auf die Korrektheit der vorherigen Stufe und Stufenlaufzeit und Entgeltgruppe beschränkt. Zur Feststellung on die Stufe korrekt ist kann es ggf. nötig sein auch vorherige Arbeitsverhältnisse in Betracht zu ziehen. Man ist natürlich nicht gezwungen entsprechende Unterlagen zur Verfügung zu stellen.

HochimNorden

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Danke für den Hinweis, es liegt keine schriftliche Zusage des Arbeitgebers zur Übernahme von Stufen/Stufenlaufzeit vor. Dann warte ich die Mühlen der Prüfung ab ... und muss zur Sicherheit die anderen Bewerbungsverfahren weiterlaufen lassen.

JC83

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Danke für den Hinweis, es liegt keine schriftliche Zusage des Arbeitgebers zur Übernahme von Stufen/Stufenlaufzeit vor. Dann warte ich die Mühlen der Prüfung ab ... und muss zur Sicherheit die anderen Bewerbungsverfahren weiterlaufen lassen.

Hier würde ich deinen direkten Fachvorgesetzten mit einbinden, insbesondere solltest du darauf hinweisen, dass du die Stelle bei Problemen (ggf. Engstirnigkeit des Perso-SB) bei der Stufenzuordnung leider nicht antreten kannst.