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Home Office - Haftung bei Erkrankung
Ole:
Guten Morgen,
wir wollen als Kommune auch nach der Pandemie mobiles Arbeiten anbieten. Allerdings möchten wir als Arbeitgeber aus der Haftung sein, sollte ein Mitarbeiter der Meinung sein, beispielsweise, sein Rückenleiden käme von seiner mobilen Arbeit.
Sind wir als Arbeitgeber fein raus, wenn wir eine Zusatzvereinbarung zum mobilen Arbeiten schließen?
Danke vorab :D
Fragmon:
Harte Schiene: Jeder Arbeitsplatz ist von einem Arbeitsmediziner zu prüfen und die Einhaltung der Ergonomie zu bestätigen (Analog Telearbeit)
Alternative: Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung --> Prüfung des Stuhls und Arbeitstisches --> Feststellung
Organisator:
--- Zitat von: Fragmon am 24.05.2022 08:39 ---Harte Schiene: Jeder Arbeitsplatz ist von einem Arbeitsmediziner zu prüfen und die Einhaltung der Ergonomie zu bestätigen (Analog Telearbeit)
Alternative: Erstellung einer Gefährdungsbeurteilung --> Prüfung des Stuhls und Arbeitstisches --> Feststellung
--- End quote ---
Jeder Arbeitsplatz muss den Vorgaben der Arbeitsstättenrichtline entsprechen. Im Büro oder beim Telearbeitsplatz macht der Arbeitgeber das. Bei mobilem Arbeiten kann das auch vom Arbeitnehmer übernommen werden, er muss jedoch dazu entsprechend geschult werden.
Ansonsten: Gedanken über Arbeitsschutz sind sinnvoll. Haftungsfragen als Grundlage für die Entscheidung, ob mobiles Arbeiten angeboten werden kann, halte ich für eher kleinlich.
Britta2:
Mal von den genannten Argumenten gänzlich abgesehen - hat man nicht zu Hause die für sich selbst gekauften bequemsten Möbel? Was nutzt einem der angeblich so arg teure AG-Bürostuhl, wenn das die schlimmste Krücke ist, auf der man je zu sitzen hatte? Kreuzschmerzen und Verspannungen (plus Zorn) verursacht möglicherweise ausgerechnet der! Unvergessen die Krücke mit niedriger geteilter Rückenlehne, die ewig nach hinten wegkiptte und wo der Stuhl selbst konstant eigenmächtig nach hinten weg rollte. Ich sitze auf billigsten Korbmöbeln von Ikea oder Roller sicherer und lieber. Stuhl mit Nackenstütze (wegen möglichem Handykopf durch nach vorne Beugen beim Tippen) hat unser AG nur für die ranghöchsten Bereichsleiter. Selbst die Stühle im Wartebereich für Publikum sind stabiler und dort sitzt man besser als im Büro. Kritik natürlich unerwünscht. Homeoffice und orthopädischer Schaden am Rücken halte ich für eher undenkbar. Zu Hause kann man sich den Platz so gemütlich gestalten wie benötigt.
Der Obelix:
1. Der Arbeitnehmer bestätigt schriftlich dass der Arbeitsplatz den entsprechenden Vorschriften entspricht.
2. Begleitend bietet der Arbeitgeber Schulungen zur Ergonomischen Einstellung des Arbeitsplatzes an.
das sollte eigentlich ausreichend sein.
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