Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L
Stelle von E9a auf E12 umgestalten - nur mit Bachelor möglich?
WasDennNun:
--- Zitat von: Organisator am 24.05.2022 10:51 ---
--- Zitat von: PhoenixDea am 24.05.2022 10:46 ---Ok. Wonach richtet sich denn nun, ob die persönlichen Voraussetzungen erfüllt sind oder nicht?
Nach dem TV-L - oder nicht?
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Der Tarifvertrag definiert die persönlichen Voraussetzungen. Ob sie erfüllt sind oder nicht liegt in der Person.
Ist aber auch egal, das FG2 keine Voraussetzungen in der Person beinhaltet.
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Ob man eine Tätigkeit definieren kann die FG3 ist, aber nicht für Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst, deren Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbständige Leistungen erfordert beinhaltet?
mir fehlt da die Phantasie
Organisator:
--- Zitat von: WasDennNun am 24.05.2022 11:01 ---Ob man eine Tätigkeit definieren kann die FG3 ist, aber nicht für Beschäftigte im Büro-, Buchhalterei-, sonstigen Innendienst und im Außendienst, deren Tätigkeit gründliche, umfassende Fachkenntnisse und selbständige Leistungen erfordert beinhaltet?
mir fehlt da die Phantasie
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Zumal gründliche, umfassende Fachkenntnisse gemäß Rechsprechung solche Kenntnisse und Fähigkeiten sind, die in einem Bachelor-Studium vermittelt werden. Vielleicht habe ich auch gerade einen verspäteten Aha-Effekt und man will damit die E9b für Studierte (FG3) und für Verwaltungslehrgang 2 - Absolventen (FG 2) ermöglichen?
JC83:
https://www.berlin.de/karriereportal/stellensuche/Mitarbeiterin-in-der-Bueroleitung-Personalmanagement-Perso-de-j28360.html
Als Beispiel: Sachbearbeitung in E12, auch ohne Studium.
Davon ab: Du hast doch den VL II. Das wird doch bereits seit Jahren als "Studiumsersatz" anerkannt; allein ja schon deshalb, weil dieser Lehrgang idR die internen Leute weiterbildet und damit für Personalbindung sorgt.
Organisator:
--- Zitat von: JC83 am 24.05.2022 14:38 ---https://www.berlin.de/karriereportal/stellensuche/Mitarbeiterin-in-der-Bueroleitung-Personalmanagement-Perso-de-j28360.html
Als Beispiel: Sachbearbeitung in E12, auch ohne Studium.
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thx. Also werden da besonders schwierige Grundsatzentscheidungen für die Allgemeinheit und / oder den nachgeordneten Bereich getroffen? Liest sich irgendwie nicht so. Naja, ist ja auch keine Tätigkeitsdarstellung.
WasDennNun:
Oder halt eine neue, eigene Interpretation der tariflichen Merkmale 8)
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