Hallo zusammen,
ein interner Stellenwechsel führt dazu, dass ich von der EG8, Stufe 4 in die EG9a komme. Der Aufstieg in E8, 4 erfolgt genau in dem Monat, in dem auch der Stellenwechsel mit E9a erfolgt.
Meiner Recherche nach führt der Umstand dazu, dass ich zum Zeitpunkt des Wechsels das Tabellenentgelt von EG8, Stufe 4 + 180 Euro mtl. Zulage erhalte, weil der Zuwachs unterhalb des Garantiebetrages von 180 Euro liegt, nämlich bei genau 0 Euro. E9a, 3 und E8, 4 sind komplett identisch. Ist das soweit erstmal korrekt?
Mir stellt sich zudem die Frage, inwieweit sich die tarifliche Anpassung zum Jahresende auf das Entgelt auswirkt, erhalte ich dann E8, 4 (+ 2,8 Prozent) und die 180 Euro mtl. als Zulage? Und die Zulage erhalte ich dann genau 3 Jahre, weil die formale Einordnung in E9a, 3 erfolgen würde.
Danke für Eure Rückmeldung.
Liebe Grüße