Die Dauer ist nicht das ausschlaggebende Kriterium. Sondern, ob ein Laufbahnwechsel seitens Behörde überhaupt gewünscht ist. Aber auch die Frage wurde, glaube ich, schon durch ihn selbst beantwortet.
Auch die 18 Monate Tätigkeit die zur Laufbahnbefähigung nötig sind, kann man nur erlangen wenn man auf einen entsprechenden DP gesetzt wird.
Ich wiederhole mich: Threadersteller hat alle Antworten erhalten, die er benötigt.