Autor Thema: unterschiedliche Bewertung / Ausschreibung von Stellen  (Read 5958 times)

ranger

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Bei der Bewertung von Stellen im öffentlichen Dienst wird nach A LBesO und EG TV-L unterschieden.

Warum wird in der Regel immer die A LBesO um eine höhere Stufe ausgeschrieben und bewertet:

Beispiele:
A 11 LBesO bzw. EG 10 TV-L
A 10 LBesO bzw. EG 9 TV-L
A 8 LBesO bzw. EG 7 TV-L

Warum nicht wenigstens gleich? (A 8 LBesO NRW bzw. EG 8 TV-L)

Geldmäßig wäre eine Verteilung andersherum  (A 7 LBesO NRW bzw. EG 8 TV-L) gerecht!!!

Gibt es da Erfahrungen, Urteile,...  zu?

Organisator

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Antw:unterschiedliche Bewertung / Ausschreibung von Stellen
« Antwort #1 am: 25.05.2022 08:48 »
Ungleich, weil tarifliche und beamtenrechtliche Bewertung nichts miteinander zu tun haben. Dass es Zahlen von 1-16 sind ist eher zufällig.

Fragmon

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Antw:unterschiedliche Bewertung / Ausschreibung von Stellen
« Antwort #2 am: 25.05.2022 09:24 »
Warum ungerecht? Wenn man sich statt Stammtischparolen auf Fakten berufen würde, erkennt man, das hier eher Beamte ungerecht behandelt werden.

Einstieg (Unter der Annahme das eine Verbeamtung direkt in A7 erfolgt):
A7 Stufe 1:  21.400 € Netto in SK I  (26.000 € - ca. 4.600 € GKV)
E6 Stufe 1:  22.148 € Netto in SK I

Differenz: - 748 €

Nach 10 Jahren:

A7 Stufe 5:  23.480 € Netto in SK I  (28.650 € - ca. 5.170 € GKV))
E6 Stufe 5:  25.700 € Netto in SK I

Differenz: -2.220 €

was_guckst_du

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Antw:unterschiedliche Bewertung / Ausschreibung von Stellen
« Antwort #3 am: 25.05.2022 09:37 »
Bei der Bewertung von Stellen im öffentlichen Dienst wird nach A LBesO und EG TV-L unterschieden.

Warum wird in der Regel immer die A LBesO um eine höhere Stufe ausgeschrieben und bewertet:

Beispiele:
A 11 LBesO bzw. EG 10 TV-L
A 10 LBesO bzw. EG 9 TV-L
A 8 LBesO bzw. EG 7 TV-L

Warum nicht wenigstens gleich? (A 8 LBesO NRW bzw. EG 8 TV-L)

Geldmäßig wäre eine Verteilung andersherum  (A 7 LBesO NRW bzw. EG 8 TV-L) gerecht!!!

Gibt es da Erfahrungen, Urteile,...  zu?

...dieser Blödsinn stirbt hier niemals aus...es lohnt sich nicht, darauf zu antworten...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

JC83

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Antw:unterschiedliche Bewertung / Ausschreibung von Stellen
« Antwort #4 am: 25.05.2022 09:52 »

Geldmäßig wäre eine Verteilung andersherum  (A 7 LBesO NRW bzw. EG 8 TV-L) gerecht!!!

Gibt es da Erfahrungen, Urteile,...  zu?

Nur mal als Beispiel:

Allein zwischen A10 und E10 liegen im Schnitt aus finanzierungstechnischer Sicht über 19.000 € für den Arbeitgeber.
Wenn man also im Hier und Jetzt sparen wöllte, könnte man ausschließlich Beamte einstellen...

Der Rest wurde bereits genannt.


Fragmon

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Antw:unterschiedliche Bewertung / Ausschreibung von Stellen
« Antwort #5 am: 25.05.2022 09:56 »

Geldmäßig wäre eine Verteilung andersherum  (A 7 LBesO NRW bzw. EG 8 TV-L) gerecht!!!

Gibt es da Erfahrungen, Urteile,...  zu?

Nur mal als Beispiel:

Allein zwischen A10 und E10 liegen im Schnitt aus finanzierungstechnischer Sicht über 19.000 € für den Arbeitgeber.
Wenn man also im Hier und Jetzt sparen wöllte, könnte man ausschließlich Beamte einstellen...

Der Rest wurde bereits genannt.

So nicht korrekt. Die Abgaben an den Versorgungsverband bzw. an die länderspezifischen Generationenfonds sind immens.

JC83

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Antw:unterschiedliche Bewertung / Ausschreibung von Stellen
« Antwort #6 am: 25.05.2022 10:00 »

Geldmäßig wäre eine Verteilung andersherum  (A 7 LBesO NRW bzw. EG 8 TV-L) gerecht!!!

Gibt es da Erfahrungen, Urteile,...  zu?

Nur mal als Beispiel:

Allein zwischen A10 und E10 liegen im Schnitt aus finanzierungstechnischer Sicht über 19.000 € für den Arbeitgeber.
Wenn man also im Hier und Jetzt sparen wöllte, könnte man ausschließlich Beamte einstellen...

Der Rest wurde bereits genannt.

So nicht korrekt. Die Abgaben an den Versorgungsverband bzw. an die länderspezifischen Generationenfonds sind immens.

Diese Kosten sind in den Durchschnittssätzen enthalten.

WasDennNun

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Antw:unterschiedliche Bewertung / Ausschreibung von Stellen
« Antwort #7 am: 25.05.2022 15:39 »

Geldmäßig wäre eine Verteilung andersherum  (A 7 LBesO NRW bzw. EG 8 TV-L) gerecht!!!

Gibt es da Erfahrungen, Urteile,...  zu?

Nur mal als Beispiel:

Allein zwischen A10 und E10 liegen im Schnitt aus finanzierungstechnischer Sicht über 19.000 € für den Arbeitgeber.
Wenn man also im Hier und Jetzt sparen wöllte, könnte man ausschließlich Beamte einstellen...

Der Rest wurde bereits genannt.
bis zur Rente und dann?
Bekanntermaßen kostet der Angestellte dem Arbeitgeber bei Renteneintritt nix mehr, der Beamte durchaus.
Es ist also nur eine Frage der Lebensdauer und des Kapitalmarktzinses, welche der beiden Varianten die günstigere ist.

Kurzfristig sicher der Beamte.

totoughtotame

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Antw:unterschiedliche Bewertung / Ausschreibung von Stellen
« Antwort #8 am: 27.05.2022 12:43 »
Bei der Bewertung von Stellen im öffentlichen Dienst wird nach A LBesO und EG TV-L unterschieden.

Warum wird in der Regel immer die A LBesO um eine höhere Stufe ausgeschrieben und bewertet:

Beispiele:
A 11 LBesO bzw. EG 10 TV-L
A 10 LBesO bzw. EG 9 TV-L
A 8 LBesO bzw. EG 7 TV-L

Warum nicht wenigstens gleich? (A 8 LBesO NRW bzw. EG 8 TV-L)

Geldmäßig wäre eine Verteilung andersherum  (A 7 LBesO NRW bzw. EG 8 TV-L) gerecht!!!

Gibt es da Erfahrungen, Urteile,...  zu?

...dieser Blödsinn stirbt hier niemals aus...es lohnt sich nicht, darauf zu antworten...

Ich finde diese Frage absolut nicht blödsinnig, sondern auf diesen Gedanken kann man durchaus kommen.
Des Weiteren mag er die negative Rechnung für Angehörige des mittleren oder vielleicht noch des gehobenen Dienstes stimmen, für den höheren Dienst hat der TE allerdings recht. Wenn eine Stelle A 15/EG 14 ausgeschrieben wird beispielsweise, dürfte das eine nicht unerhebliche Benachteiligung des Angestellten sein.
Und als Mitarbeiter interessieren mich die fiskalischen Beweggründe des Arbeitgebers erst einmal nur sehr sekundär.

Tagelöhner

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Antw:unterschiedliche Bewertung / Ausschreibung von Stellen
« Antwort #9 am: 28.05.2022 08:47 »
Nur mal als Beispiel:

Allein zwischen A10 und E10 liegen im Schnitt aus finanzierungstechnischer Sicht über 19.000 € für den Arbeitgeber.
Wenn man also im Hier und Jetzt sparen wöllte, könnte man ausschließlich Beamte einstellen...

Der Rest wurde bereits genannt.

Dem ist nichts hinzuzufügen. Es sind haushalterische Gründe, da ein vergleichbarer Tarifbeschäftigter durch das höhere Bruttoeinkommen zzgl. Lohnnebenkosten (Arbeitgeberanteile GKV + RV) auf dem Papier im laufenden Haushalt kostspieliger ist.

Bei einer Gesamtbetrachtung (Pensionslasten, Risiko durch frühzeitige Dienstunfähigkeit, Krankheitsausfälle > 6 Wochen, Hinterbliebenenversorgung usw.) sieht die Sache dann gerne anders aus. Die Verantwortlichen denken aber nur innerhalb ihrer Legislaturperiode bzw. von Haushaltsjahr zu Haushaltsjahr, und da heißt es Einsparmöglichkeiten nutzen insbesondere angesichts der sich wieder abzeichnenden und erwartbaren klammeren Kassenlage.

Ich kann nur jedem Angehörigen des ÖD empfehlen, die Verbeamtungspraxis innerhalb seines Wahrnehmungsraumes mal etwas zu verfolgen. Ich nehme schon länger deutliche Tendenzen wahr, die wieder in die Richtung von mehr Übernahmen ins Beamtenverhältnis unter Missachtung der dafür eigentlichen Notwendigkeit und der hochgelobten Bestenauslese stattfinden.

Die Boomerjahrgänge gehen in den nächsten etwa 10 Jahren ja auch in Pension und belasten die Haushalte dann zusätzlich. Die fetten Jahre sollen ja vorbei sein, sagte zumindest kürzlich ein Unionspolitiker  :D

teclis22

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Antw:unterschiedliche Bewertung / Ausschreibung von Stellen
« Antwort #10 am: 29.05.2022 13:00 »
Warum ungerecht? Wenn man sich statt Stammtischparolen auf Fakten berufen würde, erkennt man, das hier eher Beamte ungerecht behandelt werden.

Einstieg (Unter der Annahme das eine Verbeamtung direkt in A7 erfolgt):
A7 Stufe 1:  21.400 € Netto in SK I  (26.000 € - ca. 4.600 € GKV)
E6 Stufe 1:  22.148 € Netto in SK I

Differenz: - 748 €

Nach 10 Jahren:

A7 Stufe 5:  23.480 € Netto in SK I  (28.650 € - ca. 5.170 € GKV))
E6 Stufe 5:  25.700 € Netto in SK I

Differenz: -2.220 €

Wieso denn gkv? Das müsste doch beim Beamten PKV sein. Und diese wird wohl günstiger sein als 380€ im Monat.

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« Antwort #11 am: 29.05.2022 14:34 »
Und als Mitarbeiter interessieren mich die fiskalischen Beweggründe des Arbeitgebers erst einmal nur sehr sekundär.

Und den Dienstherren / Arbeitgeber interessieren die fiskalischen Beweggründe des Beschäftigten nur sekundär, da ersterer an Tarifvertrag und Besoldungsrecht gebunden ist.
Jedem steht frei, Tarifbeschäftigter oder Beamter zu werden, soll er sich doch aussuchen, was er möchte!

teclis22

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« Antwort #12 am: 29.05.2022 17:50 »
*snip*
Jedem steht frei, Tarifbeschäftigter oder Beamter zu werden, soll er sich doch aussuchen, was er möchte!

Sehr gut ! nun muss mein Chef das nur noch wissen. Ich will schon seit Jahren verbeamtet werden heh.

Organisator

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Antw:unterschiedliche Bewertung / Ausschreibung von Stellen
« Antwort #13 am: 30.05.2022 08:11 »
Sehr gut ! nun muss mein Chef das nur noch wissen. Ich will schon seit Jahren verbeamtet werden heh.

Dann viel Erfolg!

Fragmon

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« Antwort #14 am: 31.05.2022 15:01 »
Warum ungerecht? Wenn man sich statt Stammtischparolen auf Fakten berufen würde, erkennt man, das hier eher Beamte ungerecht behandelt werden.

Einstieg (Unter der Annahme das eine Verbeamtung direkt in A7 erfolgt):
A7 Stufe 1:  21.400 € Netto in SK I  (26.000 € - ca. 4.600 € GKV)
E6 Stufe 1:  22.148 € Netto in SK I

Differenz: - 748 €

Nach 10 Jahren:

A7 Stufe 5:  23.480 € Netto in SK I  (28.650 € - ca. 5.170 € GKV))
E6 Stufe 5:  25.700 € Netto in SK I

Differenz: -2.220 €

Wieso denn gkv? Das müsste doch beim Beamten PKV sein. Und diese wird wohl günstiger sein als 380€ im Monat.

Weil nicht jeder Beamte in die PKV versichert werden kann. Demzufolge gehe ich erstmal von dem Grundsatz aus und das wäre die Versicherung in der GKV.

« Last Edit: 31.05.2022 15:08 von Fragmon »