Autor Thema: unterschiedliche Bewertung / Ausschreibung von Stellen  (Read 6112 times)

Fragmon

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Antw:unterschiedliche Bewertung / Ausschreibung von Stellen
« Antwort #15 am: 31.05.2022 15:06 »
Wenn eine Stelle A 15/EG 14 ausgeschrieben wird beispielsweise, dürfte das eine nicht unerhebliche Benachteiligung des Angestellten sein.
Und als Mitarbeiter interessieren mich die fiskalischen Beweggründe des Arbeitgebers erst einmal nur sehr sekundär.

Hast du Zahlen dazu?

Hier meine für Sachsen:
A15 Stufe 6:  40.456,26 € Netto in SK I  (49.282,26 € - ca. 8.826 € GKV)
E14 Stufe 6:  42.939,55 € Netto in SK I

Differenz: -2.483,29 €

WasDennNun

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Antw:unterschiedliche Bewertung / Ausschreibung von Stellen
« Antwort #16 am: 01.06.2022 07:51 »
Wenn eine Stelle A 15/EG 14 ausgeschrieben wird beispielsweise, dürfte das eine nicht unerhebliche Benachteiligung des Angestellten sein.
Und als Mitarbeiter interessieren mich die fiskalischen Beweggründe des Arbeitgebers erst einmal nur sehr sekundär.

Hast du Zahlen dazu?

Hier meine für Sachsen:
A15 Stufe 6:  40.456,26 € Netto in SK I  (49.282,26 € - ca. 8.826 € GKV)
E14 Stufe 6:  42.939,55 € Netto in SK I

Differenz: -2.483,29 €
Wie kommst du auf E14 S6 bei der Einstellung?
Wie kommst du darauf, dass man nicht bei der PKV versichert werden kann?
Ich komme mit worst case full GKV auf 41.306,33€ für den Beamten als Einstiegssold, wenn er tatsächlich nur s6 sein sollte.
https://rechner24.info/lohnsteuer/rechner?jahr=2022&STKL=1&F=&RE4=67280.04&LZZ=1&ZKF=2&KG=0&PVZ=&LAND=bw&KIRCHE=0&LZZFREIB=&LZZFREIB_LZZ=2&LZZHINZU=&LZZHINZU_LZZ=2&RENTE=0&PKV=4&PKPV=&progwerte=&progwerte=&oed=1&TEXT=Beamtenbesoldung+Sachsen+2021+%7C+Besoldungsgruppe+A15%2C+Stufe+6%2C+Tabelle+01.01.2021+-+30.11.2022&ck=67280.04&tmp=49524.04&url=%2Fc%2Ft%2Frechner%2Fbeamte%2Fsn%3Fid%3Dbeamte-sachsen%26g%3DA_15%26s%3D6%26stkl%3D1%26r%3D%26kk%3D15.5%26z%3D100%26zkf%3D2%26f%3D0%26zulage%3D%26zulageid%3D%26stj%3D2022%26zv%3DVBL
und 51.812,66 wenn er so lange wie der TBler dabei bleibt.

Und  43213.84  beim EG14S6 (also nach 15 Jahren in der EG14) korrekt wäre da ja eher als Einstiegsgehalt die S3 anzunehmen: 36167.96 (wegen ein paar Jahre Berufserfahrung, die solche Menschen die in die A15 oder E14 kommen idR haben werden)
die üblichen zusätzlichen Kosten, die ein TBler hat, weil er nicht das Gesamtpacket eines Beamten hat: Zusatz RV um den 5% Gap zu schließen, BU Versicherung um abgesichert zu sein, lassen wir mal außen vor, dass überfordert einen ja am Stammtisch oder beim Rosinenpicken


Aber ansonsten sehe ich weder bei einem Beamten noch einem TBler eine Benachteiligung, ersterer kann sein korrektes "Entgelt" einklagen, letzterer kann seinen AG und die Entlohnung selbst wählen.

Fragmon

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« Antwort #17 am: 01.06.2022 08:15 »
Und genau das ist das Problem. Eine A15 erhält man nicht als Einstieg. Demzufolge musste ich einen Zeitpunkt nehmen, an den alle in etwa zum gleichen Zeitpunkt sein könnten.

Ich komme darauf, dass PKV einen nicht versichert müssen und es viele Fälle gibt, wo man in der GKV stecken bleibt (ja der Kontrahierungszwang gilt auch nicht bei jeder PKV).

Bezüglich der Zahlen habe ich auch geschrieben, dass diese für Sachsen gelten. Ich habe dieses Bundeland gewählt, da ich dort die Stufenlaufzeiten der Beamten am besten kenne.


WasDennNun

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« Antwort #18 am: 01.06.2022 08:44 »
Und genau das ist das Problem. Eine A15 erhält man nicht als Einstieg. Demzufolge musste ich einen Zeitpunkt nehmen, an den alle in etwa zum gleichen Zeitpunkt sein könnten.
Das wäre dann bei einem Angestellten aber maximal Stufe 5 und niemals Stufe 6, außer wenn er schon so lange auf einer EG14er Stelle sitzt, was ja nicht das Szenarium ist.

Hier geht es aber um Karrierewege/Neueinstellungen, also jemand der es auf eine EG13 Stufe 6 (nach 15 Jahren gebracht hat) der käme dann in die EG14S5, jemand der von außen kommt in die Stufe 3 oder worst case Stufe 1, der Beamte dürfte nach 15 Jahren ja schon in der Stufe 7 sein, oder?
Wie sind da die Stufenlaufzeiten in Sachsen 3 in 3? 3 in 4 und 4 in 5 und 4 in 6?
und danach geht es für ihn weiter, beim TBler ist 6 Ende.
Zitat
Ich komme darauf, dass PKV einen nicht versichert müssen und es viele Fälle gibt, wo man in der GKV stecken bleibt (ja der Kontrahierungszwang gilt auch nicht bei jeder PKV).
Auch der Kranke kommt in irgendeine PKV mit Zuschlägen und dürfte dort zunächst wesentlich weniger als die  8.826 € zahlen müssen, aber das ist nur eine Detailfrage.

Zitat
Bezüglich der Zahlen habe ich auch geschrieben, dass diese für Sachsen gelten. Ich habe dieses Bundeland gewählt, da ich dort die Stufenlaufzeiten der Beamten am besten kenne.
ich habe die Zahlen für Sachsen hier aus dem Rechner geholt, die sind dann wohl falsch und müssen korrigiert werden, oder du hast falsche Zahlen, aber auch nur eine Detailfrage.


Unterm Strich wird der Tbler somit (wenn normaler Karriereweg verglichen wird) weniger zum Einstig bekommen und mit jedem Stufenanstieg durch Zeitablauf der Beamte entsprechend mehr. (Also EG14s5 mit A15s6 oder s7)
Nur der, der sein Leben lang EG14 ist, wird nach 15 Jahren die EG14S6 erhalten müsste dann mit einem A15S7 vergleichbar sein. Alle anderen werden 20 Jahre oder mehr brauchen um die Stufe 6 zu erreichen.

Diesen Gap kann der TBler nur verkleinern, in dem er üT bezahlt wird oder er zumindest die 20% von S3 16.5 Zulage bekommt.
Und das steht ihm ja im Gegensatz zum Beamten frei.

Bastel

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« Antwort #19 am: 01.06.2022 08:58 »
*snip*
Jedem steht frei, Tarifbeschäftigter oder Beamter zu werden, soll er sich doch aussuchen, was er möchte!

Sehr gut ! nun muss mein Chef das nur noch wissen. Ich will schon seit Jahren verbeamtet werden heh.

Wen dein Chef jegliche Verbeamtung ablehnt, musst du dir halt einen anderen Laden suchen. Wo ist das Problem?

Fragmon

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« Antwort #20 am: 01.06.2022 09:04 »
.....
Und das steht ihm ja im Gegensatz zum Beamten frei.

Ja im Kern geht es mir darum, dass in den unteren Besoldungsgruppen, die um eins verringerte EG meist keine negativen Nachteile um Vergleich zum Beamten hat, da die Nettobeträge nicht in dem Maße auseinanderliegen wie gedacht.

In den oberen Entgeltgruppen ist so eine "Absenkung" eher selten. Meist sind E15 / A15 - E14 / A14 im Gleichklang. Aufgrund gebündelter Dienstposten kann es mal vorkommen, dass bei einer E13 / A13 Stelle eine Beförderung in A14 möglich ist.

WasDennNun

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« Antwort #21 am: 01.06.2022 11:13 »
.....
Und das steht ihm ja im Gegensatz zum Beamten frei.
Ja im Kern geht es mir darum, dass in den unteren Besoldungsgruppen, die um eins verringerte EG meist keine negativen Nachteile um Vergleich zum Beamten hat, da die Nettobeträge nicht in dem Maße auseinanderliegen wie gedacht.
Dort schlägt ja die GKV/PKV durchaus stark zu buche, wenn die GKV Öffnung erstmal flächendeckend für die Beamten umgesetzt wird, dann sieht es da nicht mehr so mau aus.
Aber so wie die Beamten über die ach so teure PKV/GKV stöhnen (und die im Beamtenpaket vorhanden Zusatzleistungen vergessen) , vergessen die TBler gerne die VBL und dass sie wahrscheinlich nur rund 5% weniger netto Rente gegenüber dem Beamten haben.
Und eine BU ist dann halt der einzige echte Kostenfaktor, den man vom Netto des Angestellten noch abziehen muss, um vergleichbar zu sein. Eine Krankentagegeldversicherung wäre für die Vergleichbarkeit zwar auch notwendig, aber .... so sucht sich immerwährend jeder sein Blickwinkel aus, den er bejammern will.


Fragmon

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« Antwort #22 am: 01.06.2022 13:01 »
.....
Und das steht ihm ja im Gegensatz zum Beamten frei.
Ja im Kern geht es mir darum, dass in den unteren Besoldungsgruppen, die um eins verringerte EG meist keine negativen Nachteile um Vergleich zum Beamten hat, da die Nettobeträge nicht in dem Maße auseinanderliegen wie gedacht.
Dort schlägt ja die GKV/PKV durchaus stark zu buche, wenn die GKV Öffnung erstmal flächendeckend für die Beamten umgesetzt wird, dann sieht es da nicht mehr so mau aus.
Aber so wie die Beamten über die ach so teure PKV/GKV stöhnen (und die im Beamtenpaket vorhanden Zusatzleistungen vergessen) , vergessen die TBler gerne die VBL und dass sie wahrscheinlich nur rund 5% weniger netto Rente gegenüber dem Beamten haben.
Und eine BU ist dann halt der einzige echte Kostenfaktor, den man vom Netto des Angestellten noch abziehen muss, um vergleichbar zu sein. Eine Krankentagegeldversicherung wäre für die Vergleichbarkeit zwar auch notwendig, aber .... so sucht sich immerwährend jeder sein Blickwinkel aus, den er bejammern will.

Auch für Beamte sollte eine DU Versicherung nicht nur ein Nice to Have darstellen. Mit Mitte 30 in die Mindestversorgung zu geraten kann finanziell ein erhebliches Risiko darstellen, da von diesem Betrag bis ins Lebensalter die PKV bezahlt und Krankenkosten vorfinanziert werden.


WasDennNun

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« Antwort #23 am: 01.06.2022 15:00 »
.....
Und das steht ihm ja im Gegensatz zum Beamten frei.
Ja im Kern geht es mir darum, dass in den unteren Besoldungsgruppen, die um eins verringerte EG meist keine negativen Nachteile um Vergleich zum Beamten hat, da die Nettobeträge nicht in dem Maße auseinanderliegen wie gedacht.
Dort schlägt ja die GKV/PKV durchaus stark zu buche, wenn die GKV Öffnung erstmal flächendeckend für die Beamten umgesetzt wird, dann sieht es da nicht mehr so mau aus.
Aber so wie die Beamten über die ach so teure PKV/GKV stöhnen (und die im Beamtenpaket vorhanden Zusatzleistungen vergessen) , vergessen die TBler gerne die VBL und dass sie wahrscheinlich nur rund 5% weniger netto Rente gegenüber dem Beamten haben.
Und eine BU ist dann halt der einzige echte Kostenfaktor, den man vom Netto des Angestellten noch abziehen muss, um vergleichbar zu sein. Eine Krankentagegeldversicherung wäre für die Vergleichbarkeit zwar auch notwendig, aber .... so sucht sich immerwährend jeder sein Blickwinkel aus, den er bejammern will.

Auch für Beamte sollte eine DU Versicherung nicht nur ein Nice to Have darstellen. Mit Mitte 30 in die Mindestversorgung zu geraten kann finanziell ein erhebliches Risiko darstellen, da von diesem Betrag bis ins Lebensalter die PKV bezahlt und Krankenkosten vorfinanziert werden.
Falsch die GKV  ;D

Durchaus ist es nur fair, dass in einer Vergleichsrechnung zu inkludieren.
Allerdings dürfte die BU deutlich teurer als die DU sein, da größerer GAP zu überbrücken.
mmmh andererseits ist das Risiko das ein Beamter DU wird deutlich grösser als das ein TBler BU wird..... :o

Bastel

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« Antwort #24 am: 01.06.2022 15:27 »
vergessen die TBler gerne die VBL und dass sie wahrscheinlich nur rund 5% weniger netto Rente gegenüber dem Beamten haben.

Nicht unbedingt. Wenn man seine Karriere in einer niedrigen EG startet und nicht schnell hoch kommt, ist die Lücke durchaus größer.

Fragmon

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« Antwort #25 am: 01.06.2022 16:18 »
vergessen die TBler gerne die VBL und dass sie wahrscheinlich nur rund 5% weniger netto Rente gegenüber dem Beamten haben.

Nicht unbedingt. Wenn man seine Karriere in einer niedrigen EG startet und nicht schnell hoch kommt, ist die Lücke durchaus größer.

Im Kern kann man es historisch gesehen eher als zwei verschiedene Anlageformen betrachten.

Beamte haben eine gewisse Sicherheit, dass heißt das Risiko von "Kursverlusten" im Vergleich zum Durchschnitt ist geringer, dafür ist die "Anlageform" eher konservativ und Sprünge nach oben sind nicht zu erwarten.

Tarifbeschäftigte haben das höhere Risiko aber sind flexibler ihr Portfolio zu gestalten, da höherwertige Aufgaben automatisch höheres Entgelt bedeuteten. Im Ergebnis, Verlust nach unten ist höher, aber dafür auch die Möglichkeit nach einem schnellem Kursgewinn höher.

Organisator

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« Antwort #26 am: 01.06.2022 16:22 »
Im Kern kann man es historisch gesehen eher als zwei verschiedene Anlageformen betrachten.

Beamte haben eine gewisse Sicherheit, dass heißt das Risiko von "Kursverlusten" im Vergleich zum Durchschnitt ist geringer, dafür ist die "Anlageform" eher konservativ und Sprünge nach oben sind nicht zu erwarten.

Tarifbeschäftigte haben das höhere Risiko aber sind flexibler ihr Portfolio zu gestalten, da höherwertige Aufgaben automatisch höheres Entgelt bedeuteten. Im Ergebnis, Verlust nach unten ist höher, aber dafür auch die Möglichkeit nach einem schnellem Kursgewinn höher.

Zum einen das und zum anderen beginnen Beamte grundsätzlich im Eingangsamt, wohingegen Tarifbeschäftigte dieses Übel nicht trifft.

E15TVL

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« Antwort #27 am: 02.06.2022 20:38 »
Hier meine für Sachsen:
A15 Stufe 6:  40.456,26 € Netto in SK I  (49.282,26 € - ca. 8.826 € GKV)
E14 Stufe 6:  42.939,55 € Netto in SK I
Wenn ich mir einfach mal blauäugig bei der DBV einen Tarif berechnen lasse, dann bekomme ich dort schon für 300 EUR mtl. etwas angeboten, wo mir sogar schon der Chefarzt den Hintern pudert. Aufs Jahr gerechnet also 3.600 EUR.

Und wie schon richtig angedeutet wurde, ist die E14/6 die Endstufe, die man frühestens, also wenn man direkt in E14 eingestiegen ist, erst nach 15 Jahren erhält. Lass da mal aber 1-2 Höhergruppierungen dabei gewesen sein, wo man ggf. Stufen zurückgefallen ist...

Für die A15/6 braucht man keine 15 Jahre. Auch dann nicht, wenn man natürlich erst einmal in A13 anfängt. Auch in Sachsen nicht.

Selbst ich in meiner E15 würde sofort die A15 vorziehen, wenn der Beförderungsautomat keine Willkür des Dienstherren wäre.

Fragmon

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« Antwort #28 am: 03.06.2022 08:26 »
Wie gesagt, es lässt sich nicht vergleichen, da man als Einsteiger nicht sofort eine A15 erhält, der Tarifbeschäftigte jedoch schon. Demzufolge habe ich ein Beispiel gewählt wo ungefähr zeittechnisch Gleichstand herrschen könnte. Da die Verluste aufgrund der Verweildauer in A13 und A14 eingepreist sind.


WasDennNun

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« Antwort #29 am: 03.06.2022 09:06 »
Wie gesagt, es lässt sich nicht vergleichen, da man als Einsteiger nicht sofort eine A15 erhält, der Tarifbeschäftigte jedoch schon.
Richtig, theoretisch kann der Einsteiger im TV die E14 gleich bekommen, aber extrem unrealistisch, das jemand als Berufsanfänger in der EG14 anfängt.
Und dann ist er nach 15 Jahren in der Stufe 6.

Zitat
Demzufolge habe ich ein Beispiel gewählt wo ungefähr zeittechnisch Gleichstand herrschen könnte. Da die Verluste aufgrund der Verweildauer in A13 und A14 eingepreist sind.
Das macht auch Sinn. Wenn man also davon ausgeht, dass da jemand normal Karriere macht z.B. als Jurist in der A13 einstiegt und dann nach 15 Jahren in der A15 landet, dann ist man allerdings nicht Stufe 6, während der TBler da dann wohl eher in Stufe 5 sein dürfte.

Also Beamter Einstieg Stufe 3 A13 nach 4 Jahren Stufe 5 nach weiteren 9 Jahren Stufe 8 (also nach 13 Jahren) oder wie ist das bei den Stufen in Sachsen? ab S8 dann alle 4 Jahre korrekt?

Somit wäre eine korrekter Vergleich: A15S8 mit EG14S5 und nur wenn es 100% optimal läuft beim Timing der Höhergruppierung von EG13 auf EG14 (was normaler Karriereweg wäre) ist ein TBler nach 15 Jahren in der EG14S6 (bzw. wenn er exakt nach 3 Jahren Berufserfahrung von extern auf die EG14 Stelle kommt).


Von daher ist mEn der Vergleich EG14S6 mit A15S6 was die Stufen angeht unseriös, da unterschiedliche Karrierezeiten dort verglichen werden.
Außer wenn tatsächlich ein Beamter in Sachsen nach 15 Jahren erst in der Stufe 6 wäre, aber dem ist ja nicht so, da ist er nach sieben Jahren und der TBler ist nach 7 Jahren in der Stufe 4.

Allerdings kann natürlich ein TBler nach 7 Jahren das Entgelt der Stufe 6 tarifkonform aushandeln. 8)