Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TV-L

unterschiedliche Bewertung / Ausschreibung von Stellen

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Fragmon:

--- Zitat von: JC83 am 25.05.2022 09:52 ---
--- Zitat von: ranger am 25.05.2022 08:43 ---
Geldmäßig wäre eine Verteilung andersherum  (A 7 LBesO NRW bzw. EG 8 TV-L) gerecht!!!

Gibt es da Erfahrungen, Urteile,...  zu?

--- End quote ---

Nur mal als Beispiel:

Allein zwischen A10 und E10 liegen im Schnitt aus finanzierungstechnischer Sicht über 19.000 € für den Arbeitgeber.
Wenn man also im Hier und Jetzt sparen wöllte, könnte man ausschließlich Beamte einstellen...

Der Rest wurde bereits genannt.

--- End quote ---

So nicht korrekt. Die Abgaben an den Versorgungsverband bzw. an die länderspezifischen Generationenfonds sind immens.

JC83:

--- Zitat von: Fragmon am 25.05.2022 09:56 ---
--- Zitat von: JC83 am 25.05.2022 09:52 ---
--- Zitat von: ranger am 25.05.2022 08:43 ---
Geldmäßig wäre eine Verteilung andersherum  (A 7 LBesO NRW bzw. EG 8 TV-L) gerecht!!!

Gibt es da Erfahrungen, Urteile,...  zu?

--- End quote ---

Nur mal als Beispiel:

Allein zwischen A10 und E10 liegen im Schnitt aus finanzierungstechnischer Sicht über 19.000 € für den Arbeitgeber.
Wenn man also im Hier und Jetzt sparen wöllte, könnte man ausschließlich Beamte einstellen...

Der Rest wurde bereits genannt.

--- End quote ---

So nicht korrekt. Die Abgaben an den Versorgungsverband bzw. an die länderspezifischen Generationenfonds sind immens.

--- End quote ---

Diese Kosten sind in den Durchschnittssätzen enthalten.

WasDennNun:

--- Zitat von: JC83 am 25.05.2022 09:52 ---
--- Zitat von: ranger am 25.05.2022 08:43 ---
Geldmäßig wäre eine Verteilung andersherum  (A 7 LBesO NRW bzw. EG 8 TV-L) gerecht!!!

Gibt es da Erfahrungen, Urteile,...  zu?

--- End quote ---

Nur mal als Beispiel:

Allein zwischen A10 und E10 liegen im Schnitt aus finanzierungstechnischer Sicht über 19.000 € für den Arbeitgeber.
Wenn man also im Hier und Jetzt sparen wöllte, könnte man ausschließlich Beamte einstellen...

Der Rest wurde bereits genannt.

--- End quote ---
bis zur Rente und dann?
Bekanntermaßen kostet der Angestellte dem Arbeitgeber bei Renteneintritt nix mehr, der Beamte durchaus.
Es ist also nur eine Frage der Lebensdauer und des Kapitalmarktzinses, welche der beiden Varianten die günstigere ist.

Kurzfristig sicher der Beamte.

totoughtotame:

--- Zitat von: was_guckst_du am 25.05.2022 09:37 ---
--- Zitat von: ranger am 25.05.2022 08:43 ---Bei der Bewertung von Stellen im öffentlichen Dienst wird nach A LBesO und EG TV-L unterschieden.

Warum wird in der Regel immer die A LBesO um eine höhere Stufe ausgeschrieben und bewertet:

Beispiele:
A 11 LBesO bzw. EG 10 TV-L
A 10 LBesO bzw. EG 9 TV-L
A 8 LBesO bzw. EG 7 TV-L

Warum nicht wenigstens gleich? (A 8 LBesO NRW bzw. EG 8 TV-L)

Geldmäßig wäre eine Verteilung andersherum  (A 7 LBesO NRW bzw. EG 8 TV-L) gerecht!!!

Gibt es da Erfahrungen, Urteile,...  zu?

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...dieser Blödsinn stirbt hier niemals aus...es lohnt sich nicht, darauf zu antworten...

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Ich finde diese Frage absolut nicht blödsinnig, sondern auf diesen Gedanken kann man durchaus kommen.
Des Weiteren mag er die negative Rechnung für Angehörige des mittleren oder vielleicht noch des gehobenen Dienstes stimmen, für den höheren Dienst hat der TE allerdings recht. Wenn eine Stelle A 15/EG 14 ausgeschrieben wird beispielsweise, dürfte das eine nicht unerhebliche Benachteiligung des Angestellten sein.
Und als Mitarbeiter interessieren mich die fiskalischen Beweggründe des Arbeitgebers erst einmal nur sehr sekundär.

Tagelöhner:

--- Zitat von: JC83 am 25.05.2022 09:52 ---Nur mal als Beispiel:

Allein zwischen A10 und E10 liegen im Schnitt aus finanzierungstechnischer Sicht über 19.000 € für den Arbeitgeber.
Wenn man also im Hier und Jetzt sparen wöllte, könnte man ausschließlich Beamte einstellen...

Der Rest wurde bereits genannt.

--- End quote ---

Dem ist nichts hinzuzufügen. Es sind haushalterische Gründe, da ein vergleichbarer Tarifbeschäftigter durch das höhere Bruttoeinkommen zzgl. Lohnnebenkosten (Arbeitgeberanteile GKV + RV) auf dem Papier im laufenden Haushalt kostspieliger ist.

Bei einer Gesamtbetrachtung (Pensionslasten, Risiko durch frühzeitige Dienstunfähigkeit, Krankheitsausfälle > 6 Wochen, Hinterbliebenenversorgung usw.) sieht die Sache dann gerne anders aus. Die Verantwortlichen denken aber nur innerhalb ihrer Legislaturperiode bzw. von Haushaltsjahr zu Haushaltsjahr, und da heißt es Einsparmöglichkeiten nutzen insbesondere angesichts der sich wieder abzeichnenden und erwartbaren klammeren Kassenlage.

Ich kann nur jedem Angehörigen des ÖD empfehlen, die Verbeamtungspraxis innerhalb seines Wahrnehmungsraumes mal etwas zu verfolgen. Ich nehme schon länger deutliche Tendenzen wahr, die wieder in die Richtung von mehr Übernahmen ins Beamtenverhältnis unter Missachtung der dafür eigentlichen Notwendigkeit und der hochgelobten Bestenauslese stattfinden.

Die Boomerjahrgänge gehen in den nächsten etwa 10 Jahren ja auch in Pension und belasten die Haushalte dann zusätzlich. Die fetten Jahre sollen ja vorbei sein, sagte zumindest kürzlich ein Unionspolitiker  :D

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