Autor Thema: Frage:Wechsel Angestellter ÖD Spk zur Kommune (FB Finanzen/Kämmerei)  (Read 1618 times)

yoman0815

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Hat das hier jemand schon einmal durchgezogen und worauf sollte man def. achten =?=

Bin aktuell in E9c , Stufe 6 und in der ZVK Emden zusatzversichert, kleiner Teil dort eigenfinanziert.
Betrieblicher AV über Spk.Versicherung ( Pensionskasse ).
VBL käme dann ja neu hinzu.

JEDE Antwort ist willkommen :o)

Gruss aus dem Norden

Arno Nym

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Zum Thema ZVK:

1. Pflichtversicherung
Du wirst von deinem neuen Arbeitgeber bei der dann zuständigen Zusatzversorgungskasse angemeldet - die, bei der der AG Mitglied ist. Die VBL (Versorgungsanstalt für Bund und Länder) ist für Landes- und Bundesbehörden zuständig. Es wird eine neue Pflichtversicherung begründet, d.h du fängst grundsätzlich bei Null an. Die alte Pflichtversicherung in Emden wird beitragsfrei gestellt und geht nicht verloren.

Bei dieser neuen ZVK kannst du einen Überleitungsantrag stellen. Entweder kann eine komplette Überleitung der Pflichtversicherung stattfinden, so dass du mit dem letzten Stand in der ZVK Emden bei der dann zuständigen ZVK startest (i.d.R. ohne Verluste).
Alternativ findet eine Anerkennung der Versicherungszeiten statt, so dass deine Zeit bei der ZVK Emden an die Wartezeit der neuen ZVK angerechnet wird. Dadurch ist die allgemeine Wartezeit von 60 Monaten schneller (oder wahrscheinlich schon direkt) erfüllt. Bei einer Anerkennung der Versicherungszeiten müssen - anders als bei der kompletten Überleitung - zwei Rentenanträge gestellt werden: einer in Emden, einer bei der neuen ZVK. Finanzielle Nachteile hat man i.d.R. keine.

2. andere Verträge
Der andere Vertrag (z.B. Entgeltumwandlung) kann nur über den neuen AG fortgeführt werden, wenn der AG mit dem Anbieter (z.B. SV-Versicherung) zusammenarbeitet. Laut Betriebsrentengesetz muss der AG einen Anbieter vorhalten (das ist i.d.R. die ZVK) und kann eine Fortführung beim alten Anbieter ablehnen. Hierzu einfach den AG fragen.
Die ZVK bietet ebenfalls Entgeltumwandlung an, hier kann man sich ein Angebot erstellen lassen. Grundsätzlich sollte eine Kapitalübertragung zur ZVK möglich sein. Allerdings sollte man vorab prüfen, ob die Kapitalübertragung verlustfrei möglich ist - alternativ lieber privat weiterführen oder beitragsfrei stellen. Die Kollegen der ZVK erstellen hierzu Berechnungen auf Anfrage.

Gruß Arno