Guten Tag,
ich habe seit kurzem einen befristeten Vertrag als wissenschaftliche Mitarbeiterin einer Hochschule und die Wahl zwischen VBLklassik und VBLexta.
Mein Vertrag ist auf 36 Monate befristet und ich stelle mir die Frage, welche Wahl dann sinvoll ist. Die Unverfallbarkeitsfrist wurde ja von 60 auf 36 Monate reduziert. Deswegen bin ich davon ausgegangen, dass VBLklassik für mich in Betracht kommt. Bei der VBL informierte man mich aber nun telefonisch, dass mein Arbeitsverhältnis in diesen 36 Monaten unverändert bestehen muss, damit ich Betriebsrentenanspüche erwerbe, d.h. es darf z. B. nicht zu einem Vertragswechsel kommen, keine Elternzeit, kein längerer Krankheitsfall. Sobald es zu einer solchen Unterbrechung käme, müsste ich 60 Monate ansammeln, um Betriebsrentenansprüche zu erwerben, so die Aussage der Telefonberatung. (Btw: Ich bin etwas erstaunt darüber, dass es bei der Elternzeit zu einer Unterbrechung kommt, da nach meiner Info in der VBLklassik ja durch soziale Komponenten Punkte während der Elternzeit gesammelt werden.)
Ich kann diese Information nicht überprüfen und finde überhaupt nichts, was darauf hindeutet, dass es zwischen der Sammlung von 36 und 60 Monaten einen solchen Unterschied gibt. In der entsprechenden Mitteilung des BMI zu der Änderung der Unverfallbarkeitsfrist finde ich lediglich folgenden Satz: "Dabei sollte nicht nur auf die Unterschiede zwischen Pflichtversicherung und freiwilliger Versicherung hingewiesen werden, sondern ausdrücklich auch darauf, dass Beschäf-tigte aufgrund der gesetzlichen Regelungen künftig bereits nach drei Jahren eine unverfallbare Anwartschaft in der Pflichtversicherung erwerben können, wenn das Arbeitsverhältnis und damit die Versorgungszusage tatsächlich drei Jahre bestehen sollte." (Aktenzeichen: D 5 - 31004/21#1) Ich habe den letzten Teil kursiv gesetzt, weil ich höchstens dort mit etwas Phantasie hinein interpretiere, dass es bei den 36 Monaten keine Unterbrechung geben darf.
Meine Frage ist also: gibt es nun einen Unterschied beim Ansammeln der Wartemonate im Rahmen der Unverfallbarkeitsfrist von 36 und der Unverfallbarkeitsfrist von 60 Monaten? Falls ja, welche sind das? Und falls es sich tatsächlich um die Unterbrechnung des Arbeitsverhältnisses handelt: Welche der genannten Fälle sind eine Unterbrechung (Arbeitsvertragswechsel, Elternzeit, Krankheit über 6 Wochen)?
Ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand weiter helfen kann und bedanke mich im Voraus!