Autor Thema: Kündigungsfrist bei zwei Beschäftigungszeiten beim selben AG  (Read 1761 times)

angestellte1

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Hallo zusammen,
ich bin kein Personaler, darum hoffe ich, hier eine kurze Antwort zu bekommen.
Ich hatte meine Verwaltungsausbildung bis 02/1993 und daran anschl. Arbeitsverhältnis bis 08/2000 beim selben AG. Anschließend hatte ich weitere berufliche Stationen im öD bei 2 Kommunen, 1x LRA und dazwischen für knapp 2 Jahre auch beim Land BW. Seit 6 Jahren bin ich nun wieder bei meinem 1. AG beschäftigt.
Welche Kündigungsfrist gilt für mich? Werden beide Zeiten beim selben AG zusammengerechnet, auch wenn mehrere andere Stationen dazwischen lagen und es schon so lange her ist?
Das wären dann nämlich 6 Monate zum Quartalsende. Wenn nur dieses aktuelle Arbeitsverhältnis gilt, dann 3 Monate.
Was gilt für mich? Vielen Dank für eine kurze Antwort von den Profis  :) 

tina92

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Beschäftigungszeit beim selben Arbeitgeber ist zusammenzurechnen (§ 34 Abs. 3 Satz 1 TVöD). Unterbrechungszeiten und Ausbildung zählen nicht mit. Somit 6 Monate zum Quartalsende.

angestellte1

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Vielen Dank - leider wie befürchtet... Trotzdem dankeschön für die schnelle Antwort!

Fitsch

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die Möglichkeit einen Auflösungsvertrag (im Einvernehmen mit dem AG) abzuschließen ist bekannt?

Dann kann man theoretisch sofort gehen ...