Danke and Woldemor und Festsetzer, so langsam wird das Bild klarer. Ich hatte bereits verstanden, was die "Bescheinigung über steuerliche Berücksichtigung Ihrer Beiträge zur Krankenversicherung" ist, aber jetzt habe ich gelernt, dass das LBV nur meine Beiträge berücksichtigt, und nicht die meiner drei Kinder, was 1. erklärt, dass der Betrag, der auf der Bescheinigung eingetragen ist, so niedrig ist (er stimmt aber tatsächlich mit dem Betrag ein, der meiner Basisversorgung + Pflegeversicherung exakt entspricht), und 2. erklärt, warum es nichts ändert, da ich tatsächlich aktuell in Steuerklasse III bin, und somit zufällig monatlich genau 0,69 Euro unter der von Festsetzer erwähnten Mindesversorgungspauschale liege.
Eingetragen und auch upgedatet haben sie es immerhin, auch wenn erst mit gewissem Verzug. Das einzige, was ich nun noch nicht verstehe, ist, wieso ich entsprechende Bescheinigungen der PKV zur Vorlage beim Dienstherren überhaupt für meine Kinder bekomme, wenn diese gar nicht nützlich sind. Jetzt kann ich ruhig schlafen ;-) und wenn ich mit der nächsten Beitragserhöhung (die bestimmt kommt), über die Mindestpauschale komme, bin ich endgültig gespannt, ob sich am monatlichen Netto was ändert!