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TV-L und TVöD

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TVWaldschrat:
Und ich dachte immer EG1 gibt es nur noch in der Tabelle... wow

DiVO:

--- Zitat von: E15TVL am 09.06.2022 12:39 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 09.06.2022 09:41 ---
--- Zitat von: E15TVL am 09.06.2022 07:44 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 08.06.2022 15:51 ---Liegt uU auch daran, dass im TV-L viele WiMi, Lehrer etc. sind, deren Preis man drücken muss.
Sprich TV-L hat prozentual mehr >EG11 Angestellte als TVöD

--- End quote ---
Stimmt, das Gefühl habe ich auch. Im direkten Vergleich (oberste Landesbehörde vs. Landkreisverwaltung) sind beim TV-L auch deutlich mehr Leute im > EG 13 Bereich unterwegs. Teilweise wird sogar außertariflich vergütet, wenn ein Referatsleiter das Entgelt "in Anlehnung an A 16" bekommt. Habe ich so in der Kommunalverwaltung nur bei Dezernenten gesehen.


--- Zitat von: WasDennNun am 08.06.2022 15:51 ---Hat jemand evtl. eine EG Verteilung Bund/Land/Kommune zur Hand?

--- End quote ---
Würde mich auch brennend interessieren.

--- End quote ---
https://www.destatis.de/DE/Themen/Staat/Oeffentlicher-Dienst/Publikationen/Downloads-Oeffentlicher-Dienst/personal-oeffentlicher-dienst-2140600207004.vlsx
Anteil EG <=13
Bund Land Kommune
9,1% 26,9% 4,1%


BTW: es gibt noch 5 EG1er beim Bund, 230 beim Land und knapp 2000 bei den Kommunen
Da ist das Mindestlohn Problem ja gigantisch.
Mein Tipp:
EG1 wird bald abgeschafft!

--- End quote ---

Danke für den Link  8)

EG 1... also Beschäftigte mit einfachsten Tätigkeiten. Diese dürften aber am Ende des Tages wahrscheinlich sogar noch von ihrer EG 1 bzw. der Nicht-Monetären-Leistungen des TVöD/TV-L profitieren, weil sie noch nicht Out-Gesourced wurden (Essensausgabe, Teller spülen, Gemüse putzen, ...). Sind hier alles Dinge, die durch Firmen gemacht werden... ich denke die Leute dort wären mit den Leistungen einer "EG 1" deutlich besser bedient als jetzt.

--- End quote ---
Auch bei diesen Tätigkeiten kommst du bei einer Überprüfung der Tätigkeit inzwischen häufig auf eine EG 2 Tätigkeit. Die EG 1 existiert tatsächlich inzwischen hauptsächlich auf dem Papier.

Beispiel Essensausgabe: Zu diesen Stellen gehören häufig noch weitere Tätigkeiten wie das Warmhalten der Speißen im Convectomat, dessen Bedienung vorher vermittelt werden muss. Zusätzlich übernehmen diese Personen die Reinigung des Geschirrs und putzen die Ausgabestellen bzw. die "Ausgabeküche". Zack - schon müssen verschiedene Lappen und Reinigungsmittel verwendet werden und es ist eine gewisse geistige Komponente dabei und mehr Einarbeitung. Oder willst du etwa, dass mit dem Bodenwischtuch danach die Arbeitsfläche abgewischt wird?

Kaiser80:

--- Zitat von: DiVO am 10.06.2022 07:01 ---Auch bei diesen Tätigkeiten kommst du bei einer Überprüfung der Tätigkeit inzwischen häufig auf eine EG 2 Tätigkeit. Die EG 1 existiert tatsächlich inzwischen hauptsächlich auf dem Papier.

Beispiel Essensausgabe: Zu diesen Stellen gehören häufig noch weitere Tätigkeiten wie das Warmhalten der Speißen im Convectomat, dessen Bedienung vorher vermittelt werden muss. Zusätzlich übernehmen diese Personen die Reinigung des Geschirrs und putzen die Ausgabestellen bzw. die "Ausgabeküche". Zack - schon müssen verschiedene Lappen und Reinigungsmittel verwendet werden und es ist eine gewisse geistige Komponente dabei und mehr Einarbeitung. Oder willst du etwa, dass mit dem Bodenwischtuch danach die Arbeitsfläche abgewischt wird?

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naja... Bedienung eines Convectomaten erfordert  "eine Einarbeitung, die über eine sehr kurze Einweisung oder Anlernphase hinausgeht, d.h. die im Regelfall mehrere Tage oder wenige Wochen dauert."???
Bei der Reinigung bin ich bei dir. Bei uns sind Küchenhilfen und Reinigungspersonal (überwiegend Kita) iwie so Hybridkräfte, die wir nach EG2 bewerten und vergüten.

Thiesi:

--- Zitat von: WasDennNun am 08.06.2022 19:41 ---Aber unterm Strich:
Im TV-L kann ein EG13-EG15er locker mehr tariflich bekommen als ein TVöD Kommune (wg. §16.5)

--- End quote ---
Na ob man das höhere Entgelt nach § 16.5 oder § 14.4.1 vorweg gewährt bekommt, dürfte doch für die Höhe keine Rolle spielen. Ich sehe sogar - anders als beim TV-L - beim TVÖD jetzt auf Anhieb nichts zu einer möglichen Befristung und Widerrufbarkeit.

WasDennNun:

--- Zitat von: Thiesi am 12.06.2022 02:33 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 08.06.2022 19:41 ---Aber unterm Strich:
Im TV-L kann ein EG13-EG15er locker mehr tariflich bekommen als ein TVöD Kommune (wg. §16.5)

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Na ob man das höhere Entgelt nach § 16.5 oder § 14.4.1 vorweg gewährt bekommt, dürfte doch für die Höhe keine Rolle spielen. Ich sehe sogar - anders als beim TV-L - beim TVÖD jetzt auf Anhieb nichts zu einer möglichen Befristung und Widerrufbarkeit.

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Dann hast du nicht verstanden worin der Unterschied und die Anwendungsmöglichkeiten der beiden Paragraphen sind.
(bei §14 gehe ich davon aus, dass du die vorübergehende Übertragung meinst, denn §14.4.1 kann ich bei TvöD leider nicht finden)
Mit 16.5 kann man 20% der Stufe 2 on the Top zur Stufe 6 erhalten, einfach so.
bei 14 werden höherwertige Tätigkeiten übertragen.

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