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TV-L und TVöD
Thiesi:
--- Zitat von: WasDennNun am 12.06.2022 15:39 ---
--- Zitat von: Thiesi am 12.06.2022 02:33 ---Na ob man das höhere Entgelt nach § 16.5 oder § 14.4.1 vorweg gewährt bekommt, dürfte doch für die Höhe keine Rolle spielen. Ich sehe sogar - anders als beim TV-L - beim TVÖD jetzt auf Anhieb nichts zu einer möglichen Befristung und Widerrufbarkeit.
--- End quote ---
Dann hast du nicht verstanden worin der Unterschied und die Anwendungsmöglichkeiten der beiden Paragraphen sind.
--- End quote ---
Ich sehe halt keine nennenswerten Unterschiede, und wenn, dann eher zugunsten TVÖD.
--- Zitat ---(bei §14 gehe ich davon aus, dass du die vorübergehende Übertragung meinst, denn §14.4.1 kann ich bei TvöD leider nicht finden)
--- End quote ---
Ich habe mich vertippt und meinte offensichtlich § 17.4.1.
--- Zitat ---Mit 16.5 kann man 20% der Stufe 2 on the Top zur Stufe 6 erhalten, einfach so.
--- End quote ---
Also genau wie beim TVÖD.
WasDennNun:
--- Zitat von: Thiesi am 12.06.2022 15:49 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 12.06.2022 15:39 ---
--- Zitat von: Thiesi am 12.06.2022 02:33 ---Na ob man das höhere Entgelt nach § 16.5 oder § 14.4.1 vorweg gewährt bekommt, dürfte doch für die Höhe keine Rolle spielen. Ich sehe sogar - anders als beim TV-L - beim TVÖD jetzt auf Anhieb nichts zu einer möglichen Befristung und Widerrufbarkeit.
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Dann hast du nicht verstanden worin der Unterschied und die Anwendungsmöglichkeiten der beiden Paragraphen sind.
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Ich sehe halt keine nennenswerten Unterschiede, und wenn, dann eher zugunsten TVÖD.
--- Zitat ---(bei §14 gehe ich davon aus, dass du die vorübergehende Übertragung meinst, denn §14.4.1 kann ich bei TvöD leider nicht finden)
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Ich habe mich vertippt und meinte offensichtlich § 17.4.1.
--- Zitat ---Mit 16.5 kann man 20% der Stufe 2 on the Top zur Stufe 6 erhalten, einfach so.
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Also genau wie beim TVÖD.
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Nein du irrst. TVöD Kommune hat kein 16.5
und für 17.4. muss man erheblich überdurchschnittliche Leistung erbringen, dh. es muss Leistung gemessen werden.
Also: Nein Kommune kann nicht mehr als Endstufe gezahlt werden und nur unter eingeschränkten Bedingungen vorab erreichbar gemacht werden.
Also erheblich schlechtere Möglichkeiten.
Offen bleibt es allen übertariflich unter den Deckmantel des 17.4 Stufenverlürzungen zu machen.
Thiesi:
--- Zitat von: WasDennNun am 13.06.2022 11:22 ---
--- Zitat von: Thiesi am 12.06.2022 15:49 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 12.06.2022 15:39 ---
--- Zitat von: Thiesi am 12.06.2022 02:33 ---Na ob man das höhere Entgelt nach § 16.5 oder § 14.4.1 vorweg gewährt bekommt, dürfte doch für die Höhe keine Rolle spielen. Ich sehe sogar - anders als beim TV-L - beim TVÖD jetzt auf Anhieb nichts zu einer möglichen Befristung und Widerrufbarkeit.
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Dann hast du nicht verstanden worin der Unterschied und die Anwendungsmöglichkeiten der beiden Paragraphen sind.
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Ich sehe halt keine nennenswerten Unterschiede, und wenn, dann eher zugunsten TVÖD.
--- Zitat ---(bei §14 gehe ich davon aus, dass du die vorübergehende Übertragung meinst, denn §14.4.1 kann ich bei TvöD leider nicht finden)
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Ich habe mich vertippt und meinte offensichtlich § 17.4.1.
--- Zitat ---Mit 16.5 kann man 20% der Stufe 2 on the Top zur Stufe 6 erhalten, einfach so.
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Also genau wie beim TVÖD.
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Nein du irrst. TVöD Kommune hat kein 16.5
und für 17.4. muss man erheblich überdurchschnittliche Leistung erbringen, dh. es muss Leistung gemessen werden.
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Nein, du irrst, denn ich bekomme derzeit das Entgelt einer höheren Stufe, & das ganz ohne eine Leistungsmessung.
--- Zitat ---Also: Nein Kommune kann nicht mehr als Endstufe gezahlt werden und nur unter eingeschränkten Bedingungen vorab erreichbar gemacht werden.
--- End quote ---
"Haben Beschäftigte bereits die Endstufe
ihrer jeweiligen Entgeltgruppe erreicht, kann ihnen unter den Voraussetzungen
des Satzes 1 ein bis zu 20 v.H. der Stufe 2 ihrer jeweiligen Entgeltgruppe höheres
Entgelt gezahlt werden." - Diese Aussage hört sich für mich nicht so an, als wäre da mit dem Gehalt der Endstufe Schluss.
--- Zitat ---Also erheblich schlechtere Möglichkeiten.
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Zumindest nicht in Bezug auf die Möglichkeit, das Entgelt höherer Stufen vorweg zu gewähren.
WasDennNun:
--- Zitat von: Thiesi am 13.06.2022 11:40 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 13.06.2022 11:22 ---
--- Zitat von: Thiesi am 12.06.2022 15:49 ---
--- Zitat von: WasDennNun am 12.06.2022 15:39 ---
--- Zitat von: Thiesi am 12.06.2022 02:33 ---Na ob man das höhere Entgelt nach § 16.5 oder § 14.4.1 vorweg gewährt bekommt, dürfte doch für die Höhe keine Rolle spielen. Ich sehe sogar - anders als beim TV-L - beim TVÖD jetzt auf Anhieb nichts zu einer möglichen Befristung und Widerrufbarkeit.
--- End quote ---
Dann hast du nicht verstanden worin der Unterschied und die Anwendungsmöglichkeiten der beiden Paragraphen sind.
--- End quote ---
Ich sehe halt keine nennenswerten Unterschiede, und wenn, dann eher zugunsten TVÖD.
--- Zitat ---(bei §14 gehe ich davon aus, dass du die vorübergehende Übertragung meinst, denn §14.4.1 kann ich bei TvöD leider nicht finden)
--- End quote ---
Ich habe mich vertippt und meinte offensichtlich § 17.4.1.
--- Zitat ---Mit 16.5 kann man 20% der Stufe 2 on the Top zur Stufe 6 erhalten, einfach so.
--- End quote ---
Also genau wie beim TVÖD.
--- End quote ---
Nein du irrst. TVöD Kommune hat kein 16.5
und für 17.4. muss man erheblich überdurchschnittliche Leistung erbringen, dh. es muss Leistung gemessen werden.
--- End quote ---
Nein, du irrst, denn ich bekomme derzeit das Entgelt einer höheren Stufe, & das ganz ohne eine Leistungsmessung.
--- Zitat ---Also: Nein Kommune kann nicht mehr als Endstufe gezahlt werden und nur unter eingeschränkten Bedingungen vorab erreichbar gemacht werden.
--- End quote ---
"Haben Beschäftigte bereits die Endstufe
ihrer jeweiligen Entgeltgruppe erreicht, kann ihnen unter den Voraussetzungen
des Satzes 1 ein bis zu 20 v.H. der Stufe 2 ihrer jeweiligen Entgeltgruppe höheres
Entgelt gezahlt werden." - Diese Aussage hört sich für mich nicht so an, als wäre da mit dem Gehalt der Endstufe Schluss.
--- Zitat ---Also erheblich schlechtere Möglichkeiten.
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Zumindest nicht in Bezug auf die Möglichkeit, das Entgelt höherer Stufen vorweg zu gewähren.
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1.) reden wir von TVöD Kommune!
Da gibt es im TV keine solchen Passus den du hier beschreibst, also irre ich nicht.
Falls doch (und ich mich irre) bitte Nachweis erbringen.
2.) Natürlich kann der Ag aussertariflich zahlen was er will, hat aber nichts mit Tarifvertrag zu tun!
Also entweder du irrst darüber, dass du TVöD Kommune bist, oder dein AG zahlt halt frei Gusto, aber nicht tariflich, sondern denkt sich halt was aus und tut so als obs tariflich wäre.
Was ja gut ist und prima wäre, wenn es mehr AGs machen würden.
Thiesi:
--- Zitat von: WasDennNun am 13.06.2022 11:51 ---1.) reden wir von TVöD Kommune!
Da gibt es im TV keine solchen Passus den du hier beschreibst, also irre ich nicht.
Falls doch (und ich mich irre) bitte Nachweis erbringen.
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Hier der Link zur durchgeschriebenen Fassung von der VKA: https://www.vka.de/assets/media/docs/0/Tarifrunde%202020/201025_%C3%84V_13_TV%C3%B6D-K_Lesefassung_Stand%2001_03_2021.pdf
Den § 17.4.1 findest du auf Seite 34. Dort gibt es eine zum § 16.5 TV-L IMHO nahezu inhaltsgleiche Regelung.
--- Zitat ---2.) Natürlich kann der Ag aussertariflich zahlen was er will, hat aber nichts mit Tarifvertrag zu tun!
Also entweder du irrst darüber, dass du TVöD Kommune bist, oder dein AG zahlt halt frei Gusto, aber nicht tariflich, sondern denkt sich halt was aus und tut so als obs tariflich wäre.
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Das tut mein AG auch, allerdings äußert sich das primär in der Beurteilung, zu welcher Eingruppierung die übertragenen Tätigkeiten führen. Erstaunlicherweise ist man dann an anderer Stelle, beispielsweise der Anwendung von § 17.4.1, "überkorrekt" & verlangte daher von mir den berühmt-berüchtigten Nachweis über das Vorliegen eines AV-Angebots, bevor man die Zahlung eines höheren als dem meiner Stufe entsprechenden Entgelts freigab.
--- Zitat ---Was ja gut ist und prima wäre, wenn es mehr AGs machen würden.
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Unbestritten. Mein AG ist sichtlich bemüht, in den Mangelbereichen Personal zu gewinnen bzw. zu halten durch ein für eine TVÖD anwendende & tarifgebundene Einrichtung gutes Gehalt. Dass dabei nicht in allen Fällen das der Eingruppierung entsprechende Gehalt gezahlt wird, nimmt man wohl gerne in Kauf. (Auch ein guter Weg, sich Eingruppierungsfeststellungsklagen vom Hals zu halten ...)
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