Hallo ihr Lieben, ich hab leider noch nichts gefunden aber evtl. fehlt mir auch der richtige Suchbegriff...
Mich würde interessieren, warum ich als Angestellter auf Freizeiten mit Kinder "nur" 12 Stunden bezahlt werde und der Rest als Freizeit gilt - auch wenn es ja natürlich keine freie Zeit ist.
Von meinem Personalrat kam dazu der Hinweis zu die § 7+8 TVÖD - aber das versteh alles nicht.
Das ist allerdings auch nicht meine Stärke.
Auch "Augen auf bei der Berufswahl" fiel, ....
Beim Suchen hab ich im Internet gefunden, dass sich das Thema bei BEAMTEN so verhält, dass sie quasi als Beamte das tun müssen - weil es im Schulbereich so festgeschrieben ist.
Aber dafür sind sie ja auch verbeamtet.
Wenn es z.B. bei uns (TVÖD SUE) als Bereitschaft zählt oder ähnliches - dann müsste es doch auch vergütet werden?
Verstehe auch, dass das Thema nicht viel diskutiert wird - weil dann Fahrten ja unbezahlbar werden, ...
und wir ja als sozial arbeitende auch gerne mal ehrenamtlich Sachen tun, ...
So richtig verstehen tue ich es aber nicht.
Lg Nico