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Bezahlung / Stellung auf Freizeiten mit Kindern/Jugendlichen TVÖD SUE

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Nod:
Hallo ihr Lieben, ich hab leider noch nichts gefunden aber evtl. fehlt mir auch der richtige Suchbegriff...

Mich würde interessieren, warum ich als Angestellter auf Freizeiten mit Kinder "nur" 12 Stunden bezahlt werde und der Rest als Freizeit gilt - auch wenn es ja natürlich keine freie Zeit ist.

Von meinem Personalrat kam dazu der Hinweis zu  die § 7+8 TVÖD  - aber das versteh alles nicht.
Das ist allerdings auch  nicht meine Stärke.
Auch "Augen auf bei der Berufswahl" fiel, ....

Beim Suchen hab ich im Internet gefunden, dass sich das Thema bei BEAMTEN so verhält, dass sie quasi als Beamte das tun müssen - weil es im Schulbereich so festgeschrieben ist.
Aber dafür sind sie ja auch verbeamtet.

Wenn es z.B. bei uns (TVÖD SUE) als Bereitschaft zählt oder ähnliches  - dann müsste es doch auch vergütet werden?

Verstehe auch, dass das Thema nicht viel diskutiert wird - weil dann Fahrten ja unbezahlbar werden, ...
und wir ja als sozial arbeitende auch gerne mal ehrenamtlich Sachen tun, ...

So richtig verstehen tue ich  es aber nicht.

Lg Nico

Flying:
Hiervon sind aber gemäß § 7 Abs. 1 und 2 in Verbindung mit Abs. 3 ArbZG eine Reihe von Ausnahmen ermöglicht. So kann abweichend von § 3 ArbZG nach § 7 Abs. 1 Nr. 1 a ArbZG die Arbeitszeit auch über 10 Stunden täglich verlängert werden, wenn in sie regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft fällt. Von dieser gesetzlichen Möglichkeit haben die Tarifverträge sowie die Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) der kirchlichen Hilfsorganisationen teilweise Gebrauch gemacht, beim Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) liegt die Obergrenze bei 12 Stunden pro Tag; bei anderen Tarifverträgen bisweilen sogar bei 24 Stunden.

Spricht du musst/darfst laut TVöD maximal 12 Stunden am Tag arbeiten - würde dein AG mehr bezahlen, würde er gegen geltendes Recht verstoßen.

Heißt für dich, dass du nach 12 Stunden Feierabend machen darfst und dann ein Recht auf Pause hast.   

Nod:
Hi und danke!

Das erklärt warum Freizeiten von kirchlichen Trägern stattfinden und von den Jugendpflegen (Öffentlicher Dienst) sind es zu wenige, als dass sich jemand drum kümmert, ...

Das bedeutet auch - entweder ehrenamtlich oder KEINE Fahrten mehr für Jugendliche, ...

doof

oder gibts noch ne Alternative?

Flying:

--- Zitat von: Nod am 31.05.2022 14:19 ---Hi und danke!

Das erklärt warum Freizeiten von kirchlichen Trägern stattfinden und von den Jugendpflegen (Öffentlicher Dienst) sind es zu wenige, als dass sich jemand drum kümmert, ...

Das bedeutet auch - entweder ehrenamtlich oder KEINE Fahrten mehr für Jugendliche, ...

doof

oder gibts noch ne Alternative?

--- End quote ---

Ehrenamtlich oder halt über kirchliche Träger, die ja mitunter 24 Stunden bezahlen dürfen.

Nod:
.. finds irgendwie krass - da muss es doch ne andere Regelung geben. Man muss ja nicht alle Stunden bezahlt bekommen aber wenigsten sowas wie Bereitschaftszeit oder so...

Im nachhinein umso toller, dass die KITA damals die Übernachtungsaktion für meine Kids gemacht hat, ...

Kann weiter nicht glauben, dass Freizeiten/Fahrten für Kinder und Jugendliche von Öffentlichen Trägern quasi vom ehrenamtlichen Engagement der Beschäftigten abhängig ist.

Parallel gerade gehört, dass ein älterer Kollegen bei einer anderen Stadt nur 10 Studen für Freizeiten bezahlt bekommt - ..

.. aber Unfallversicherung ist unabhängig von der Arbeitszeit - richtig?

Das wäre ja extra doof sonst ,-/

https://www.lukn.de/rehabilitation-leistung/versicherungsfall/arbeitsunfall.php

Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover
Landesunfallkasse Niedersachsen

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