Beschäftigte nach TVöD / TV-L / TV-H > TVöD Kommunen
Bezahlung / Stellung auf Freizeiten mit Kindern/Jugendlichen TVÖD SUE
Levana:
Kurz gesagt: wo kein Kläger, da kein Richter.
Ich habe schon mehrere Kindergarten-Fahrten begleitet (4-5 Tage am Stück). Und bei jedem Träger (privat) war die Regelung anders, bei keinem wurden aber die vollen 24h gezahlt. Meistens einigt man sich auf Nachtzeiten (21/22-6:00) und rechnet die raus. Ansonsten würde man bei einer 5-Tage-Fahrt danach selbst wenn man in Vollzeit arbeitet locker 60 und mehr Stunden auf dem Konto haben. Das schafft keine Kita zu kompensieren, zumal man immer mit mehr Personal fährt als die Gruppe eigentlich hat, selbst wenn man Praktikanten/Eltern dazuzählt.
Bei der letzten Kita-Übernachtung (öD) wurde die Nacht rausgerechnet, auch wenn da ganz bestimm nicht durchschläft. Ansonsten könnte man so etwas nicht durchführen. Ausgleichtstage für Samstag/Sonntagsarbeit bei Feiern und Co. darf man ebenfalls vergeblich suchen.
Dass dein Kollege nur 10h bekommt liegt sicherlich am Arbeitszeitgesetz ;)
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