Autor Thema: Weiterbildungskosten - Kündigung in Probezeit  (Read 1026 times)

Asisa309

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Guten Tag,

ich habe eine Frage zu der Rückzahlungspflicht bezüglich der Weiterbildungskosten.
Soweit ich meinem Vertrag entnehmen konnte, habe ich keine Klausel zur Rückzahlung der Weiterbildungskosten unterschrieben. Es handelt sich nur um jeweils 2- und 4-tägige Trainings/Kurse mit Teilnehmerurkunde. Also keine Ausbildung oder längere Fortbildung. Muss ich bei Austritt aus dem Unternehmen die Kosten anteilig oder komplett erstatten? Ich habe in einem Beitrag gelesen, dass in manchen Tarifverträgen wohl schon eine Klausel diesbezüglich inbegriffen ist. Es würde sich dabei um TV-L West (NRW) handeln.

Gruß
Asisa