Nein. Aber du kannst/musst bei der Bezügezahlung berücksichtigen, welche Unterlagen fehlen. Kein Nachweis einschlägiger Berufserfahrung, also Stufe 1. Kein Nachweis einer Krankenkasse, also bei einer Krankenkasse deiner Wahl anmelden mit Sozialversicherungspflicht in allen Zweigen. Kein Nachweis, dass Kinder vorhanden sind, also Pflegeversicherungszuschlag. Keine Steuerdaten, also Steuerklasse 6 plus Kirchensteuer. Frist für die Beibringung der benötigten Unterlagen setzen und bei Nichtvorlage kündigen.