Autor Thema: Andere Berechnung von Urlaubsabgeltung gegenüber Lohn  (Read 1243 times)

sauer

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Hallo,

wenn jemand zum 31.5. austritt, noch 9,5 Urlaubstage abgegolten werden müssen, gibt es da Besonderheiten bzgl. (Höhe) Lohnsteuer un Sozialversicherungsabgaben?

Wie hoch müsste das Netto dieser Urlaubsabgeltung bei Lohnsteuerklasse I sein, wenn das Brutto 2800 beträgt?

Lt. Brutto-Netto-Rechnern liegt man da bei ca. 1000 €. Die Lohnsteuer liegt bei unter 20 €.

Wenn nun aber nur 500 € überwiesen werden und ca. 400 € für Lohnsteuer und ca. 250 € für Sozialversicherung abgezogen werden, ist das dann korrekt? Die Überweisung würde ja nun nur ca. die Hälfte des Nettos betragen, das beim Online-Rechner rauskommt.

Inwiefern spielen da evtl. Vormonate aus dem entsprechendem Jahr eine Rolle und müssen berucksichtigt werden, besonders bzgl. Lohnsteuer?

Oder muss eine Urlaubsabgeltung sozusagen standalone, losgelöst von den Entgelten der Vormonate berechnet werden?

​​​​​​​Auf welchen Rechtsgrundlagen bezieht sich das jeweils bitte?

Danke.

Gruß

Isie

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Antw:Andere Berechnung von Urlaubsabgeltung gegenüber Lohn
« Antwort #1 am: 01.06.2022 17:32 »
Eine Urlaubsabgeltung ist eine Einmalzahlung, die als sonstiger Bezug zu versteuern und als EGA zu verbeitragen ist. Wende deinen bisherigen Steuersatz, evtl. wegen der Progression leicht erhöht, auf den Bruttobetrag an, dann hast du den ungefähren Lohnsteuerbetrag.

sauer

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Antw:Andere Berechnung von Urlaubsabgeltung gegenüber Lohn
« Antwort #2 am: 01.06.2022 18:00 »
Bezahle ich also bisher auf meinen monatlichen Lohn z. B. 12 % Lst, muss ich beim sonstigen Bezug auch mit ca. 12 % Lst rechnen. Richtig?

Wenn nun aber mind. das Dreifache an Lst einbehalten wird/wurde, woran kann das bitte liegen?

Wenn man vorher mit z. B. I versteuert wurde, müsste die Urlaubsabgeltung auch mit I versteuert werden. Richtig? Aber nur, wenn man nicht eine neue Arbeitsstelle angetreten hat, bei der die I benutzt wird. Da die I nur einmal benutzt werden darf, gilt dann die VI für die Urlaubsabgeltung. Richtig?

Isie

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Antw:Andere Berechnung von Urlaubsabgeltung gegenüber Lohn
« Antwort #3 am: 01.06.2022 18:57 »
Dein bisheriger Steuersatz bezieht sich aber auf den Betrag oberhalb des Grundfreibetrages. Dieser Grundfreibetrag steht nicht nochmal zu. Wenn du die Urlaubsabgeltung zusammen mit deinem letzten Gehalt bekommen hast, ist sie mit deiner bisherigen Steuerklasse versteuert worden, wovon ich ausgegangen war, da du sie ja anscheinend schon bekommen hast. Ansonsten wahrscheinlich mit Steuerklasse 6.

WasDennNun

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Antw:Andere Berechnung von Urlaubsabgeltung gegenüber Lohn
« Antwort #4 am: 01.06.2022 20:24 »
Bezahle ich also bisher auf meinen monatlichen Lohn z. B. 12 % Lst, muss ich beim sonstigen Bezug auch mit ca. 12 % Lst rechnen. Richtig?
Falsch
Wenn dein durchschnittlicher Steuersatz 12% ist dann ist dein Grenzsteuersatz nicht 12% sondern eher 36%

Geh doch einfach in einem Brutto-Netto-Rechnern tippere da mal 2800 ein und dann 3800 die 1000€ mehr werden nicht mit 12 % versteuert.