Es kann also ausgewertet werden, welcher Mitarbeiter den Newsletter geöffnet hat etc.
§ 80 Abs. 1 Nr. 21 BPersVG: Mitbestimmung bei
"Einführung und Anwendung technischer Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen."
Na das ist ja mies:
Da können die ja machen was sie wollen und behaupten das es nicht dafür bestimmt ist....
NpersVG §67
2.
Einführung, wesentliche Erweiterung und Anwendung technischer Einrichtungen, die geeignet sind, das Verhalten oder die Leistung der Beschäftigten zu überwachen,
Da ist man im Boot, wenn es theoretisch möglich ist und kann entsprechend mit brabbeln
Das würde ich aber immer unterstellen. Wenn das ganze nicht dazu gedacht ist, warum hat man es dann so eingerichtet?
Weil man deppen in der IT hat, die sowas nicht selbst gerissen bekommen
Weil man im Vorstand der Firma ist, die sich eine Goldene Nase mit der Dienstleistung verdient.
Also das solch ein Tracking bei der Dienstleistungs-Firma existiert (weil das normal ist bei der Software und sie das immer dabei haben), heißt ja noch lange nicht, dass dein AG darauf Zugriff erhält.
Im Übrigen:
Wenn ihr das als Email erhaltet, dann kann dein AG auch ohne solche Tracking klamotten jederzeit feststellen, wann und wie oft du die Email vom Server abgerufen hast um reinzuschauen.
Der Mailserver hat auch Logdateien, die man auswerten könnte.
Also hier ist das Tracking nicht das vergehen, sondern das "illegale" Auslagern an dritte, sofern die nicht sicherheitsüberprüft etc. sind.