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Mitarbeiterüberwachung interner Newsletter
magheinz:
Mal ein ganz anderes Thema:
Mal angenommen, ein Arbeitgeber(Bundesbehörde) führt einen internen Newsletter ein.
Dazu wird ein externer Dienst genutzt. In den Newslettermails sind die üblichen Trackingfunktionen, Zählbilder etc aktiv.
Es kann also ausgewertet werden, welcher Mitarbeiter den Newsletter geöffnet hat etc.
Der Versuch, den Abmeldebutton zu nutzen hat schon zu Unmut in der entsprechenden Abteilung geführt.
Eine Abmeldung ist nicht erlaubt und wird wohl seit dem Versuch auch technisch verhindert.
Wie seht Ihr das Thema Mitbestimmung und das Thema Mitarbeiterüberwachung?
Schmitti:
Was steht denn in diesen "Newslettern" überhaupt drin? Personenbezogene Daten einzelner Mitarbeiter, dienstliche Hinweise/Anweisungen, Achtung - Blitzer in der X-Straße, Aufrufe zum Wettbewerb "Wer hat das leckerste Nudelsalat-Rezept?"...
Lars73:
Der Arbeitgeber/Dienstherr darf einen Newsletter an alle Beschäftigten an die dienstliche E-Mailadresse senden und unterliegt dabei nicht der Mitbestimmung. Fraglich ist die Nutzung eines Anbieters der Trackingfunktionen nutzt. Da greift zumindest Mitbestimmung wenn Zeit der Öffnung dokumentiert wird. Habe erhebliche Zwrifel ob damit Datenschutzvorschriften etc. einhehalten werden. Ich glaube unser Datenschutzbeauftragte würde die Lösumg nicht akzeptieren. Unser IT-Sicherheitsbeauftragte wäre wohl auch unglücklich über eine solche externe Lösung. Die Versendung eines solchen Newslettters kann man ja problemlos selber machen ohne solche datenschutzrechtlich problematischen Funktionen.
magheinz:
inhaltlich ist es unterschiedlich.
Aber es werden auf jeden Fall die neuen Mitarbeiter mit einem Kurzportrait vorgestellt.
Dazu dann Infos was der Präsident so macht, Baumassnahmen etc
Ich glaube nicht, dass unsere Datenschutzbeauftragte dazu jemals befragt wurde.
Der Personalrat auf jeden Fall nicht.
Alle enthaltenen Links und Bilder laufen über eine Tracking-URL vom Mailing-Anbieter.
Es lässt sich also auf jeden Fall nachvollziehen, wer die Mail zu welchem Zeitpunkt geöffnet hat und wer auf welchen Link geklickt hat.
Flying:
--- Zitat von: magheinz am 02.06.2022 14:41 ---inhaltlich ist es unterschiedlich.
Aber es werden auf jeden Fall die neuen Mitarbeiter mit einem Kurzportrait vorgestellt.
Dazu dann Infos was der Präsident so macht, Baumassnahmen etc
Ich glaube nicht, dass unsere Datenschutzbeauftragte dazu jemals befragt wurde.
Der Personalrat auf jeden Fall nicht.
Alle enthaltenen Links und Bilder laufen über eine Tracking-URL vom Mailing-Anbieter.
Es lässt sich also auf jeden Fall nachvollziehen, wer die Mail zu welchem Zeitpunkt geöffnet hat und wer auf welchen Link geklickt hat.
--- End quote ---
Dann gib dem Datenschutzbeauftragten einen Hinweis.. Und wenn er dann nicht reagiert auch gleich die Kündigung.
Gleiches gilt für den Personalrat!
Wenn es so ist, wie du es hier beschreibst, dann wären beide in der Pflicht da zumindest mal zu prüfen
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