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Eingruppierung nach Ausbildung

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Nautrepy:
Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Eingruppierung nach der Ausbildung, finde hierzu nicht so viel im Netz.
Folgendes:
Im Januar 2021 habe ich meine Ausbildung als Informatiker im ÖD erfolgreich abgeschlossen, habe danach eine Stelle beim selben AG besetzt, welche mit EG 10 bewertet wurde. Ein Studium habe ich nicht.
Für ein halbes Jahr wurde ich dann nach EG 6 bezahlt, seit dem nach EG 8 Stufe 2. Dieses Jahr soll es ein Gespräch geben, ob es die 9a oder 9b werden soll.
Was ich mitbekommen habe: Wenn ich eine Stelle besetze, welche nach 10 bewertet wurde, muss ich auch nach dieser bezahlt werden? Und das direkt?
Wie genau ist das im TVöD VKA? Ist der Weg zum Betriebsrat das Beste?

Dankeschön!

WasDennNun:
Wie ein Stelle bewertet ist ist irrelevant.
Was tariflich zählt sind die übertragenden auszuübenden Tätigkeiten. Danach richtet sich entsprechend der EGO den Entgelt.

Der beste Weg ist: Lasse dir vom AG schriftlich bestätigen, was deine auszuübenden Tätigkeiten sind.
Dann bilde dir eine Meinung darüber welche EG das ist und fordere das entsprechende Entgelt schriftlich ein.
Manchmal kann der Personalrat da helfen, oftmals leider nicht, weil sie ebenfalls keine Ahnung haben oder kein Bock (weil Angestellten schiessmus)
Wenn nichts passiert hast du zwei Möglichkeiten:
Eingruppierungsfeststellungsklage
oder
AG mitteilen: Ich will das Entgelt in Höhe X im Jahr, mir ist es scheiss egal wie das tariflich geregelt ist.
Wenn ich das nicht bekomme, dann suche ich mir einen AG, der das bezahlen will.

Kaiser80:
Ergänzend dazu noch:
Für dich dürfte Teil A Ziffer II Nr. 2 der EGO anwendbar sein.
Wenn die entsprechenden Voraussetzungen in der Person (bspw. fehlendes Hochschulstudium bei EG10) nicht erfüllt sind gibt's halt auch ne EG weniger.
Des Weiteren musst du bei der Geltendmachung etwaiger Ansprüche §37TVÖD (Ausschlussfrist 6 Monate) beachten! WENN du tatsächlich Tätigkeiten auszuüben hast, die zu einer höhren Engruppierung als der EG 6 bzw. EG 8 führen, verlierst du gerade mächtig Kohle und hast für die Vergangenheit bereits (unwiderruflich) mächtig Kohle verloren. Zwischen der EG6 S2 und der EG 10 S2(so denn zutreffend) liegen immerhin ohne berücksichtigung der JSZ über 10.000€ jährlich. Es wäre also durchaus Eile geboten...

WasDennNun:

--- Zitat von: Kaiser80 am 03.06.2022 09:33 ---Ergänzend dazu noch:
Für dich dürfte Teil A Ziffer II Nr. 2 der EGO anwendbar sein.
Wenn die entsprechenden Voraussetzungen in der Person (bspw. fehlendes Hochschulstudium bei EG10) nicht erfüllt sind gibt's halt auch ne EG weniger.

--- End quote ---
Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik(EG10 Fg2)  haben keine zwingende Voraussetzungen in der Person bis zur EG13 ist alles auch ohne Studium möglich.

Kaiser80:

--- Zitat von: WasDennNun am 03.06.2022 09:41 ---
Beschäftigte in der Informations- und Kommunikationstechnik(EG10 Fg2)  haben keine zwingende Voraussetzungen in der Person bis zur EG13 ist alles auch ohne Studium möglich.

--- End quote ---
Kommt das nicht auf die Fallgruppe an? Bin aber auch nich ganz so fit unterwegs bei IKT

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